Der Frank­fur­ter Anfech­tungs­exper­te Jochen Recht­mann von der Wirt­schafts­rechts­kanz­lei Buch­a­lik Bröm­me­kamp hält in einer für viadelcredere.de ver­fass­ten Ein­schät­zung unter ande­rem die Neu­re­ge­lung des Bar­ge­schäfts­pri­vi­legs für unzureichend:

“Zwar sind Leis­tun­gen, die unmit­tel­bar gegen­ein­an­der aus­ge­tauscht wer­den, künf­tig nur anfecht­bar, wenn der Gläu­bi­ger im Zeit­punkt der Leis­tung erkannt hat, dass sein Schuld­ner unlau­ter han­del­te. Hier­auf wird es aller­dings häu­fig nicht ankom­men und das soge­nann­te Bar­ge­schäfts­pri­vi­leg in den meis­ten Fäl­len nach wie vor kei­ne Anwen­dung fin­den. Das Pri­vi­leg setzt näm­lich auch wei­ter­hin vor­aus, dass die Leis­tun­gen unmit­tel­bar gegen­ein­an­der aus­ge­tauscht wer­den, also zwi­schen der Leis­tung (Lie­fe­rung der Ware) und der Gegen­leis­tung (Bezah­lung der Lie­fe­rung) ein enger zeit­li­cher Zusam­men­hang besteht. Die­ser Zusam­men­hang besteht nur, wenn die Leis­tun­gen in einem Zeit­raum von maxi­mal 30 Tagen aus­ge­tauscht werden.

Die Geset­zes­be­grün­dung stellt klar, dass wei­ter­hin zwi­schen dem anfech­tungs­fes­ten in engem zeit­li­chem Zusam­men­hang ste­hen­den Leis­tungs­aus­tausch und einer nicht pri­vi­le­gier­ten Kre­di­tie­rung (z.B. auch Lie­fe­ran­ten­kre­dit) unter­schie­den wer­den soll. Die bis­he­ri­ge Rechts­la­ge bleibt an die­sem wich­ti­gen Punkt im Wesent­li­chen unver­än­dert. Wenn die zu berück­sich­ti­gen­den Gepflo­gen­hei­ten des Geschäfts­ver­kehrs einer Kre­di­tie­rung ent­spre­chen, greift das Bar­ge­schäfts­pri­vi­leg nicht. Die For­mu­lie­rung könn­te häu­fig falsch ver­stan­den wer­den, zu Aus­le­gungs­pro­ble­men und so zu mehr Rechts­un­si­cher­heit füh­ren,” befürch­tet Rechts­an­walt Rechtmann.

VIA­Del­cre­de­re zum Gesetz­ent­wurf Insolvenzanfechtung

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Pres­se­mit­tei­lun­gen

  • Die Lehmen­siek Tief­bau GmbH und die Lehmen­siek Tele-Tech­nik GmbH stre­ben mit­hil­fe eines vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens eine Sanie­rung an. Unter­schied­li­che Wirt­schafts­fak­to­ren führ­ten zu einer finan­zi­el­len Schief­la­ge des Unter­neh­mens. In einem ers­ten Schritt wird ein Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­tet und den Gläu­bi­gern zur Abstim­mung vorgelegt.

  • 25 Jah­re Sanie­rungs­be­ra­tung aus einer Hand! Gemein­sam mit unse­rer Schwes­ter­ge­sell­schaft ple­no­via fei­ern wir im Jah­re 2023 das Erfolgs­kon­zept der inte­grier­ten Bera­tung: Betriebs­wirt­schaft­li­che Kom­pe­tenz mit spe­zia­li­sier­ter Rechts­be­ra­tung und Rechts­ge­stal­tung auf allen Gebie­ten des Restrukturierungsrechts.

  • Die NEUERO-Farm- und För­der­tech­nik GmbH hat sich mit­hil­fe eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens erfolg­reich saniert. Das Fami­li­en­un­ter­neh­men, das rund 50 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, hat­te am 23.02.2022 beim Amts­ge­richt Osna­brück ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren bean­tragt. Der Restruk­tu­rie­rungs­plan wur­de von den Gläu­bi­gern ein­stim­mig ange­nom­men und das Ver­fah­ren am 31.12.2022 aufgehoben.

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