Wie kann man Geschäfts­in­ha­bern, deren ange­mie­te­ten Läden geschlos­sen sind, helfen?

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Seit Ende 2020 gibt es für Geschäfts­in­ha­ber von Miet­lä­den die Mög­lich­keit, eine Miet­sen­kung vom Ver­mie­ter zu ver­lan­gen, so Rechts­an­walt und Fach­an­walt für Insol­venz­recht Dr. Jas­per Stahl­schmidt. Vor­aus­set­zung hier­für ist aller­dings, dass das Miet­ge­schäft coro­nabe­dingt geschlos­sen wur­de. Die Mie­t­an­pas­sung muss dem Ver­mie­ter ange­zeigt wer­den und der Mie­ter muss die wirt­schaft­li­chen Ein­bu­ßen, die ihm durch die Schlie­ßung ent­stan­den sind, aus­rei­chend dokumentieren.

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Pres­se­mit­tei­lun­gen

  • Die Lehmen­siek Tief­bau GmbH und die Lehmen­siek Tele-Tech­nik GmbH stre­ben mit­hil­fe eines vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens eine Sanie­rung an. Unter­schied­li­che Wirt­schafts­fak­to­ren führ­ten zu einer finan­zi­el­len Schief­la­ge des Unter­neh­mens. In einem ers­ten Schritt wird ein Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­tet und den Gläu­bi­gern zur Abstim­mung vorgelegt.

  • 25 Jah­re Sanie­rungs­be­ra­tung aus einer Hand! Gemein­sam mit unse­rer Schwes­ter­ge­sell­schaft ple­no­via fei­ern wir im Jah­re 2023 das Erfolgs­kon­zept der inte­grier­ten Bera­tung: Betriebs­wirt­schaft­li­che Kom­pe­tenz mit spe­zia­li­sier­ter Rechts­be­ra­tung und Rechts­ge­stal­tung auf allen Gebie­ten des Restrukturierungsrechts.

  • Die NEUERO-Farm- und För­der­tech­nik GmbH hat sich mit­hil­fe eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens erfolg­reich saniert. Das Fami­li­en­un­ter­neh­men, das rund 50 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, hat­te am 23.02.2022 beim Amts­ge­richt Osna­brück ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren bean­tragt. Der Restruk­tu­rie­rungs­plan wur­de von den Gläu­bi­gern ein­stim­mig ange­nom­men und das Ver­fah­ren am 31.12.2022 aufgehoben.

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