Das Recht der Insolvenzanfechtung (§§ 129 ff. InsO) ist seit jeher zentrales Thema in Wissenschaft und Praxis. Dabei sind neben den Privaten vor allem der Fiskus und die Sozialversicherungsträger sowie auch die Kommunen als Abgaben und Steuergläubiger besonders stark von Anfechtungen betroffen. Sie geraten leicht und regelmäßig in das Visier der Insolvenzverwalter. Der Grund hierfür liegt in einem strikten Mahnwesen und der häufigen Drohung mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die dann aber nicht umgesetzt werden. Besonders ärgerlich ist es, wenn ein Betrag mühsam zwangsvollstreckt wird und die Kommune dann selbst den Insolvenzantrag so stellt, dass die Vollstreckungshandlung noch im Dreimonatszeitraum liegt. Hier kann allein schon durch ein geschickteres Verhalten bei der Stellung von Fremdanträgen das Anfechtungsrisiko erheblich gesenkt werden.

Dr. Olaf Hiebert erklärt in dem Beitrag, welche Maßnahmen Kommunnen unternehmen müssen, um das Anfechtungsrisiko deutlich zu minimieren.

Der komplette Artikel zum Download: Anfechtungsrisiko der Kommune mindern

Pressemitteilungen

Veranstaltungen

Newsletter

Bücher

Studien & Leitfäden

Videos