Verschärfte StaRUG-Haftung: Krise erkennen und handeln

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Mit der neuen Gesetzesregelung (StaRUG) wurde die Manager-Haftung angepasst, so Dr. Jasper Stahlschmidt im Gespräch mit Businesstalk am Kudamm. Dem verantwortlichen Geschäftsführer drohen von nun an erhebliche Haftungsrisiken. Er muss eine Krise früh erkennen und dementsprechend handeln. Das heißt, wenn er nicht alle ihm zur Verfügung stehenden Sanierungsoptionen ausgelotet hat, können erhebliche Haftungsansprüche ihm gegenüber geltend gemacht werden.

Pressemitteilungen

  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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