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Mit Beschluss vom 25.08.2020 hat das Amts­ge­richt (Insol­venz­ge­richt) Mün­chen das Insol­venz­ver­fah­ren über das Ver­mö­gen der Wire­card AG eröff­net. Insol­venz­gläu­bi­ger wer­den auf­ge­for­dert, ihre For­de­rung bis zum 26.10.2020 beim Insol­venz­ver­wal­ter schrift­lich anzumelden.

Kön­nen Aktio­nä­re Scha­dens­er­satz­an­sprü­che anmelden?

Grund­sätz­lich sind die For­de­run­gen von Aktio­nä­ren in „nor­ma­len“ Insol­venz­ver­fah­ren soge­nann­te „nach­ran­gi­ge“ For­de­run­gen und kom­men oft nicht zum Tra­gen. Im Fall Wire­card ist dies jedoch anders zu beur­tei­len. Die Wire­card AG hat Ad-hoc-Pflich­­ten ver­letzt und auch ent­sprach die Finanz­be­richt­erstat­tung nicht den tat­säch­li­chen Vor­komm­nis­sen im Unter­neh­men. Dar­aus folgt, dass Aktio­nä­re Scha­dens­er­satz­an­sprü­che gegen die Wire­card AG haben und ihr Ansprü­che im Insol­venz­ver­fah­ren anmel­den kön­nen. Dar­über hin­aus kön­nen auch delikt­i­sche Ansprü­che bestehen.

Was müs­sen Aktio­nä­re nun beachten?

Aktio­nä­re der insol­ven­ten Wire­card AG soll­ten in jedem Fall ihre Ansprü­che im Insol­venz­ver­fah­ren wah­ren. Hier­zu ist die Anmel­dung der For­de­rung im Insol­venz­ver­fah­ren erfor­der­lich. Das Insol­venz­ge­richt hat die Gläu­bi­ger auf­ge­for­dert, ihre For­de­rung bis zum 26.10.2020 anzu­mel­den. Die Anmel­dung der For­de­run­gen soll­te durch Rechts­an­wäl­te, die auf das Bank- und Kapi­tal­markt­recht sowie das Insol­venz­recht spe­zia­li­siert sind erfol­gen. Allein die Behaup­tung den Scha­dens­er­satz­an­spruch zu haben, wird inso­weit nicht aus­rei­chen, son­dern viel­mehr bedarf es einer dezi­dier­ten Dar­stel­lung der Ansprü­che sowie der den Scha­dens­er­satz begrün­den­den Rechts­grund­la­gen, so Rechts­an­walt Borow­ski von der Wirt­schafts­kanz­lei Buch­a­lik Bröm­me­kamp.

In jedem Fall müs­sen Aktio­nä­re nun tätig wer­den, um ihre Rech­te im Insol­venz­ver­fah­ren zu sichern.

Mit wel­chen Kos­ten ist zu rechnen?

Die Kanz­lei Buch­a­lik Bröm­me­kamp bie­tet betrof­fe­nen Aktio­nä­ren die For­de­rungs­an­mel­dung zu einem Pau­schal­be­trag an, eben­so die Ver­tre­tung im Berichts­ter­min am 18. 11. 2020 in Mün­chen. Rechts­schutz­ver­si­cher­ten Aktio­nä­ren wird zudem die Stel­lung einer Deckungs­an­fra­ge bei der Rechts­schutz­ver­si­che­rung angeboten.

Die Höhe der Pau­schal­ver­gü­tung bemisst sich anhand des Scha­dens und beläuft sich regel­mä­ßig auf einen nied­ri­gen ein­stel­li­gen Prozentsatz.

Über die Kanz­lei Buch­a­lik Brömmekamp

Seit über 12 Jah­ren ver­tritt Rechts­an­walt Sascha Borow­ski (Fach­an­walt für Bank- und Kapi­tal­markt­recht) von der Kanz­lei Buch­a­lik Bröm­me­kamp erfolg­reich Inves­to­ren sowohl bei der Abwehr von For­de­run­gen durch den Insol­venz­ver­wal­ter als auch bei der Durch­set­zung von Ansprü­chen geschä­dig­ter Investoren.

Die Kanz­lei Buch­a­lik Bröm­me­kamp zählt zu den mark­füh­ren­den Insol­­venz- und Sanie­rungs­be­ra­tern und wur­de viel­fach, so u.a. vom FOCUS zur TOP Wirt­schafts­kanz­lei im Bereich Insol­venz & Sanie­rung ausgezeichnet.

Ger­ne bera­ten wir Sie bei der Durch­set­zung Ihrer Ansprü­che.  Bei Inter­es­se freu­en wir uns auf Ihre Kon­takt­auf­nah­me per Mail: , per Tele­fon 0211–828977–200 oder pos­ta­lisch: Buch­a­lik Bröm­me­kamp Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH, Prin­zen­al­lee 15, 40549 Düsseldorf.

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Sascha Borow­ski
Kon­takt zu Sascha Borowski

 

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  • Die Lehmen­siek Tief­bau GmbH und die Lehmen­siek Tele-Tech­nik GmbH stre­ben mit­hil­fe eines vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens eine Sanie­rung an. Unter­schied­li­che Wirt­schafts­fak­to­ren führ­ten zu einer finan­zi­el­len Schief­la­ge des Unter­neh­mens. In einem ers­ten Schritt wird ein Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­tet und den Gläu­bi­gern zur Abstim­mung vorgelegt.

  • 25 Jah­re Sanie­rungs­be­ra­tung aus einer Hand! Gemein­sam mit unse­rer Schwes­ter­ge­sell­schaft ple­no­via fei­ern wir im Jah­re 2023 das Erfolgs­kon­zept der inte­grier­ten Bera­tung: Betriebs­wirt­schaft­li­che Kom­pe­tenz mit spe­zia­li­sier­ter Rechts­be­ra­tung und Rechts­ge­stal­tung auf allen Gebie­ten des Restrukturierungsrechts.

  • Die NEUERO-Farm- und För­der­tech­nik GmbH hat sich mit­hil­fe eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens erfolg­reich saniert. Das Fami­li­en­un­ter­neh­men, das rund 50 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, hat­te am 23.02.2022 beim Amts­ge­richt Osna­brück ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren bean­tragt. Der Restruk­tu­rie­rungs­plan wur­de von den Gläu­bi­gern ein­stim­mig ange­nom­men und das Ver­fah­ren am 31.12.2022 aufgehoben.

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