Die Staats­an­walt­schaft Mün­chen hat mit der soge­nann­ten Ver­mö­gens­ab­schöp­fung bei meh­re­ren ehe­ma­li­gen Mana­gern begon­nen, wor­über die Bör­­sen-Zei­­tung und das Han­dels­blatt berichteten.

Mit­hil­fe von soge­nann­ten Arrest­be­schlüs­sen soll ver­hin­dert wer­den, dass die ehe­ma­li­gen Mana­ger wei­ter­hin auf ihr Ver­mö­gen Zugriff haben. Die Ver­mö­gen sol­len viel­mehr den Geschä­dig­ten zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Die Staats­an­walt­schaft Mün­chen hat nach eige­nen Anga­ben zehn Arrest­be­schlüs­se in 3‑stelliger Mil­lio­nen­hö­he erwirkt. Die­se rich­ten sich gegen vier Per­so­nen und 3 Gesell­schaf­ten. Soweit es die ehe­ma­li­gen Mana­ger betrifft, sol­len nach Anga­ben der Staats­an­walt­schaft zwei­stel­li­ge Mil­lio­nen­be­trä­ge betrof­fen sein.

Das Vor­ge­hen der Staats­an­walt­schaft ist zu begrü­ßen, da hier­durch die Ver­mö­gens­wer­te ins­ge­samt gesi­chert wer­den kön­nen und damit den Geschä­dig­ten zur Ver­fü­gung stehen.

Par­al­lel hier­zu ver­sucht der Insol­venz­ver­wal­ter durch den Ver­kauf ein­zel­ner Spar­ten die Insol­venz­mas­se zu erhöhen.

Das Amts­ge­richt (Insol­venz­ge­richt) Mün­chen hat, wor­über wir bereits berich­te­ten, das Insol­venz­ver­fah­ren eröff­net und die Gläu­bi­ger auf­ge­for­dert, ihre For­de­run­gen bis zum 26.10.2020 beim Insol­venz­ver­wal­ter schrift­lich anzu­mel­den. Auch Aktio­nä­re der Wire­card AG wer­den Ansprü­che gegen die Gesell­schaft gel­tend machen kön­nen, da Ad-hoc-Pflich­­ten ver­letzt wur­den und auch die Finanz­be­richt­erstat­tung des Unter­neh­mens ein fal­sches Bild von der tat­säch­li­chen Lage des Unter­neh­mens zeichnete.

Allein die Behaup­tung, Scha­dens­er­satz­an­sprü­che zu haben, wird jedoch nicht aus­rei­chen, um die not­wen­di­ge Fest­stel­lung der For­de­rung zur Insol­venz­ta­bel­le zu errei­chen. Auch die Inha­ber­schaft einer Aktie reicht für die Gel­tend­ma­chung von Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen im Insol­venz­ver­fah­ren allein nicht aus. Aktio­nä­re, aber auch Inha­ber von Zer­ti­fi­ka­ten und Anlei­hen, deren Basis­wert die Wire­card AG zum Gegen­stand haben, soll­ten sich in jedem Fall anwalt­lich bera­ten las­sen, um kei­ne Ansprü­che zu verlieren.

Die Kanz­lei Buch­a­lik Bröm­me­kamp bie­tet betrof­fe­nen Aktio­nä­ren die For­de­rungs­an­mel­dung zu einem Pau­schal­be­trag an, eben­so die Ver­tre­tung im Berichts­ter­min am 18. 11. 2020 in Mün­chen. Rechts­schutz­ver­si­cher­ten Aktio­nä­ren wird zudem die Stel­lung einer Deckungs­an­fra­ge bei der Rechts­schutz­ver­si­che­rung angeboten.

Ger­ne bera­ten wir Sie bei der Durch­set­zung Ihrer Ansprü­che.  Bei Inter­es­se freu­en wir uns auf Ihre Kon­takt­auf­nah­me per Mail: , per Tele­fon 0211–828977–200 oder pos­ta­lisch: Buch­a­lik Bröm­me­kamp Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH, Prin­zen­al­lee 15, 40549 Düsseldorf.

Besu­chen Sie uns auch unter: https://www.kapitalanlagen-krise.de/

Sascha Borow­ski
Kon­takt zu Sascha Borowski

 

image_pdf

Pres­se­mit­tei­lun­gen

  • Die Lehmen­siek Tief­bau GmbH und die Lehmen­siek Tele-Tech­nik GmbH stre­ben mit­hil­fe eines vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens eine Sanie­rung an. Unter­schied­li­che Wirt­schafts­fak­to­ren führ­ten zu einer finan­zi­el­len Schief­la­ge des Unter­neh­mens. In einem ers­ten Schritt wird ein Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­tet und den Gläu­bi­gern zur Abstim­mung vorgelegt.

  • 25 Jah­re Sanie­rungs­be­ra­tung aus einer Hand! Gemein­sam mit unse­rer Schwes­ter­ge­sell­schaft ple­no­via fei­ern wir im Jah­re 2023 das Erfolgs­kon­zept der inte­grier­ten Bera­tung: Betriebs­wirt­schaft­li­che Kom­pe­tenz mit spe­zia­li­sier­ter Rechts­be­ra­tung und Rechts­ge­stal­tung auf allen Gebie­ten des Restrukturierungsrechts.

  • Die NEUERO-Farm- und För­der­tech­nik GmbH hat sich mit­hil­fe eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens erfolg­reich saniert. Das Fami­li­en­un­ter­neh­men, das rund 50 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, hat­te am 23.02.2022 beim Amts­ge­richt Osna­brück ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren bean­tragt. Der Restruk­tu­rie­rungs­plan wur­de von den Gläu­bi­gern ein­stim­mig ange­nom­men und das Ver­fah­ren am 31.12.2022 aufgehoben.

Ver­an­stal­tun­gen

News­let­ter

Bücher

Stu­di­en & Leitfäden

Vide­os

image_pdf