Wer ist von der Insol­venz betroffen?

Nicht nur Inha­ber von Akti­en, son­dern auch Inha­ber von soge­nann­ten Zer­ti­fi­ka­ten/Anleihen sind von der Insol­venz der Wire­card AG betroffen.

Zahl­rei­che Emit­ten­ten, dar­un­ter auch nam­haf­te Ban­ken, haben Inves­to­ren und ihren Kun­den Zer­ti­fi­ka­te ange­bo­ten, deren Basis­wert die Wire­card Aktie ist. Meist ist der aktu­el­le Kurs­wert die­ser Zer­ti­fi­ka­te von eben dem Basis­wert abhän­gig und wird durch die­sen bestimmt. Seit der Insol­venz der Wire­card AG ist der Wert die­ser Zer­ti­fi­ka­te enorm gefal­len und oft nur noch einen Bruch­teil des ursprüng­lich inves­tier­ten Kapi­tals wert. Auch der an die Inha­ber die­ser Zer­ti­fi­ka­te am Ende der Lauf­zeit zurück­zu­zah­len­de Betrag wird meist wesent­lich unter dem Inves­ti­ti­ons­be­trag lie­gen, da die Kurs­ver­lus­te der Wire­card Aktie nicht nur den aktu­el­len Kurs­wert, son­dern auch den am Ende zurück­zu­zah­len­den Betrag bestim­men. Zum Teil muss auch mit einem Total­ver­lust gerech­net werden.

Wel­ches Risi­ko besteht für Inha­ber von Zertifikaten?

Ob sol­che Pro­duk­te – sprich Zer­ti­fi­ka­te – für die jewei­li­gen Inves­to­ren und Inha­ber die­ser Papie­re geeig­net sind und dem tat­säch­li­chen Risi­ko­pro­fi­le ent­spre­chen ist oft frag­lich. Ähn­lich wie im Fall Leh­man Brot­hers ist zu beob­ach­ten, dass sol­che Zer­ti­fi­ka­te oft als siche­re Pro­duk­te ange­bo­ten wur­den, obwohl Anleihen/Zertifikate alles ande­re als siche­re Pro­duk­te sind.

Neben dem Insol­venz­ri­si­ko der emittierenden/ausgebenden Gesell­schaft tra­gen Anle­ger auch die Risi­ken des Basis­werts – hier der Wire­card Aktie. Ver­mehrt wur­den Anle­ger auf die­se Risi­ken nicht hin­ge­wie­sen, wes­halb schon die Zeich­nungs­emp­feh­lung an sich mehr als frag­lich ist. Unge­eig­net dürf­ten Emp­feh­lun­gen gewe­sen sein, wenn die Inves­to­ren nicht vor der Zeich­nung auf die kri­ti­sche Bericht­erstat­tung, u.a. der Finan­cial Times, hin­ge­wie­sen wurden.

An wen gilt es die Scha­dens­er­satz­an­sprü­che zu richten?

Wer­den die tat­säch­li­chen Risi­ken sol­cher Pro­duk­te nicht offen­ge­legt und auch die kri­ti­sche Bericht­erstat­tung nicht the­ma­ti­siert, son­dern viel­leicht sogar her­un­ter­ge­spielt, bestehen Scha­dens­er­satz­an­sprü­che, die nicht gegen die insol­ven­te Wire­card AG zu rich­ten sind, son­dern gegen bera­ten­de Ban­ken etc.

Anle­ger und Inves­to­ren sol­cher Zertifikate/Anleihen soll­ten zeit­nah anwalt­li­che Bera­tung in Anspruch neh­men, da Scha­dens­er­satz­an­sprü­che zu ver­jäh­ren dro­hen. Daher soll­ten nicht nur Aktio­nä­re, son­dern auch Inha­ber von Zer­ti­fi­ka­ten, deren Basis­wert die Wire­card AG Aktie war, ihre Scha­den­er­satz­an­sprü­che prü­fen lassen.

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Sascha Borow­ski
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  • Die NEUERO-Farm- und För­der­tech­nik GmbH hat sich mit­hil­fe eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens erfolg­reich saniert. Das Fami­li­en­un­ter­neh­men, das rund 50 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, hat­te am 23.02.2022 beim Amts­ge­richt Osna­brück ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren bean­tragt. Der Restruk­tu­rie­rungs­plan wur­de von den Gläu­bi­gern ein­stim­mig ange­nom­men und das Ver­fah­ren am 31.12.2022 aufgehoben.

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