Wer ist von der Insolvenz betroffen?

Nicht nur Inhaber von Aktien, sondern auch Inhaber von sogenannten Zertifikaten/Anleihen sind von der Insolvenz der Wirecard AG betroffen.

Zahlreiche Emittenten, darunter auch namhafte Banken, haben Investoren und ihren Kunden Zertifikate angeboten, deren Basiswert die Wirecard Aktie ist. Meist ist der aktuelle Kurswert dieser Zertifikate von eben dem Basiswert abhängig und wird durch diesen bestimmt. Seit der Insolvenz der Wirecard AG ist der Wert dieser Zertifikate enorm gefallen und oft nur noch einen Bruchteil des ursprünglich investierten Kapitals wert. Auch der an die Inhaber dieser Zertifikate am Ende der Laufzeit zurückzuzahlende Betrag wird meist wesentlich unter dem Investitionsbetrag liegen, da die Kursverluste der Wirecard Aktie nicht nur den aktuellen Kurswert, sondern auch den am Ende zurückzuzahlenden Betrag bestimmen. Zum Teil muss auch mit einem Totalverlust gerechnet werden.

Welches Risiko besteht für Inhaber von Zertifikaten?

Ob solche Produkte – sprich Zertifikate – für die jeweiligen Investoren und Inhaber dieser Papiere geeignet sind und dem tatsächlichen Risikoprofile entsprechen ist oft fraglich. Ähnlich wie im Fall Lehman Brothers ist zu beobachten, dass solche Zertifikate oft als sichere Produkte angeboten wurden, obwohl Anleihen/Zertifikate alles andere als sichere Produkte sind.

Neben dem Insolvenzrisiko der emittierenden/ausgebenden Gesellschaft tragen Anleger auch die Risiken des Basiswerts – hier der Wirecard Aktie. Vermehrt wurden Anleger auf diese Risiken nicht hingewiesen, weshalb schon die Zeichnungsempfehlung an sich mehr als fraglich ist. Ungeeignet dürften Empfehlungen gewesen sein, wenn die Investoren nicht vor der Zeichnung auf die kritische Berichterstattung, u.a. der Financial Times, hingewiesen wurden.

An wen gilt es die Schadensersatzansprüche zu richten?

Werden die tatsächlichen Risiken solcher Produkte nicht offengelegt und auch die kritische Berichterstattung nicht thematisiert, sondern vielleicht sogar heruntergespielt, bestehen Schadensersatzansprüche, die nicht gegen die insolvente Wirecard AG zu richten sind, sondern gegen beratende Banken etc.

Anleger und Investoren solcher Zertifikate/Anleihen sollten zeitnah anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, da Schadensersatzansprüche zu verjähren drohen. Daher sollten nicht nur Aktionäre, sondern auch Inhaber von Zertifikaten, deren Basiswert die Wirecard AG Aktie war, ihre Schadenersatzansprüche prüfen lassen.

Gerne beraten wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.  Bei Interesse freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme per Mail: ed.pm1713479640akemm1713479640eorb-1713479640kilah1713479640cub@n1713479640egaln1713479640alati1713479640pak1713479640 , per Telefon 0211-828977-200 oder postalisch: Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf.

Besuchen Sie uns auch unter: https://www.kapitalanlagen-krise.de/

Sascha Borowski
Kontakt zu Sascha Borowski

 

Pressemitteilungen

Veranstaltungen

Newsletter

Bücher

Studien & Leitfäden

Videos