Der insol­ven­te Zah­lungs­dienst­leis­ter und eins­ti­ge „Über­flie­ger“ Wire­card wird den DAX ver­las­sen müs­sen. Eine für vie­le längst über­fäl­li­ge Ent­schei­dung. Mög­lich wird dies durch eine Ände­rung der Regu­la­ri­en der Deut­schen Bör­se. Eben die­se bis­her gel­ten­den Regu­la­ri­en sehen ein Aus­schei­den aus dem bekann­tes­ten deut­schen Index bei­spiels­wei­se vor, wenn die Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens man­gels Mas­se abge­wie­sen wur­de. Die Insol­venz­an­trag­stel­lung allein reicht bis­her nicht aus. Dies wird sich nun ändern. Die Deut­sche Bör­se wird ihr Regel­werk ändern, wes­halb mit einem zeit­na­hen Ver­las­sen der AG zu rech­nen ist.
Wie es bei Wire­card wei­ter­geht ist bis­lang noch unbe­kannt; das vom Insol­venz­ge­richt beim vor­läu­fig bestell­ten Insol­venz­ver­wal­ter in Auf­trag gege­be­ne Gut­ach­ten wur­de bis­lang beim Insol­venz­ge­richt nicht eingereicht.

Was bedeu­tet dies für die Aktionäre?

Mit dem Aus­schei­den aus dem DAX ist kein soge­nann­tes „Delis­ting“ ver­bun­den, wes­halb die Aktie wei­ter gehan­delt wer­den kann, solan­ge die Bör­se den Han­del nicht aus­setzt. Aktio­nä­re kön­nen die von ihnen gehal­te­nen Akti­en wei­ter­hin ver­äu­ßern und Akti­en der insol­ven­ten Gesell­schaft erwer­ben. Die Insol­venz eines bör­sen­no­tier­ten Unter­neh­mens lässt die Han­del­bar­keit der Akti­en gera­de nicht entfallen.

Mit der Ände­rung der Regu­la­ri­en kommt die Deut­sche Bör­se nun der Kri­tik von ver­schie­de­nen Sei­ten nach. Nicht nur bei Aktio­närs­ver­ei­ni­gun­gen, son­dern auch bei Fonds sowie deren Mana­gern war der Ver­bleib im Deut­schen Akti­en­in­dex auf Unver­ständ­nis gestoßen.

Für auf den DAX basier­te Wer­te könn­te der „Raus­schmiss“ der insol­ven­ten Akti­en­ge­sell­schaft aller­dings Kon­se­quen­zen haben. Inves­to­ren soll­ten die Zusam­men­set­zung des Leit­in­dex beobachten.

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Sascha Borowski
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