Wirtschaft in Ostwürttemberg: GmbH-Geschäftsführer – Haftungsrisiken kennen und Haftungsfallen vermeiden

GmbH-Geschäftsführer sind grundsätzlich für alle Geschäfte ihres Unternehmens verantwortlich. Im Haftungsfall müssen sie darlegen können, dass sie ihren auferlegten Pflichten auch nachgekommen sind. Dabei unterscheiden sich die Verhaltenspflichten in der mittelständischen Familien-GmbH kaum von denjenigen im internationalen Großkonzern. Insbesondere im Falle einer Unternehmensinsolvenz ergeben sich für den Geschäftsführer wichtige Anzeigepflichten und gravierende Haftungsrisiken. Besonders in rechtlichen Belangen ist es daher unerlässlich, den Überblick zu bewahren und sich gut beraten zu lassen.
Dirk Eichelbaum

Pressemitteilungen

  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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