Wirt­schafts­me­dia­ti­on – im Dorn­rös­chen­schlaf oder eine ech­te Alter­na­ti­ve zu gericht­li­chen Verfahren? 

Unse­re Wir­t­­schafts- und Arbeits­welt ist stark aus­dif­fe­ren­ziert und auf vie­le Betei­lig­te sowohl natio­nal als auch inter­na­tio­nal ver­teilt. Die Betei­lig­ten bil­den ihre Geschäfts­be­zie­hun­gen in der Regel in Ver­trä­gen und Ver­ein­ba­run­gen ab. Der über­wie­gen­de Anteil des täg­li­chen Geschäfts­le­bens wird ein­ver­nehm­lich abge­wi­ckelt bzw. auf­tre­ten­de Schwie­rig­kei­ten wer­den durch die Par­tei­en selbst gelöst. Trotz­dem bleibt eine Viel­zahl von Fäl­len übrig, bei denen unter­schied­li­che Sicht­wei­sen über die gegen­sei­ti­gen Rech­te und Pflich­ten zu Kon­flik­ten füh­ren, die nicht mehr unmit­tel­bar durch die Par­tei­en selbst gelöst werden.

Ein klas­si­scher Weg der Streit­bei­le­gung in die­sem Fall ist der Gang zu den Gerich­ten oder auch zu den Schieds­ge­rich­ten. Der Kon­flikt wird auf Drit­te, wie Anwäl­te, Rich­ter, Schieds­rich­ter etc. ver­la­gert, die am Ende des Ver­fah­rens eine „Lösung fest­le­gen“. Das auf die­sem Weg gefun­de­ne Ergeb­nis muss nicht zwangs­läu­fig die Inter­es­sen bei­der Par­tei­en berück­sich­ti­gen und bringt in der Regel eine lan­ge Ver­fah­rens­dau­er und hohe Ver­fah­rens­kos­ten mit sich.

Im inter­na­tio­na­len Wirt­schafts­le­ben, aber auch in Deutsch­land, ent­wi­ckel­ten sich in den letz­ten Jah­ren nun For­men der „alter­na­ti­ven Streit­bei­le­gung“. Die Media­ti­on ist jedoch die ein­zi­ge Mög­lich­keit der Streit­bei­le­gung, bei der die Inter­es­sen aller Par­tei­en glei­cher­ma­ßen gehört und berück­sich­tigt wer­den und somit nach dem Pro­zess ein respekt­vol­ler Umgang mit­ein­an­der wie­der mög­lich ist.

Die Wirt­schafts­me­dia­ti­on als mög­li­che Form der ein­ver­nehm­li­chen Streitbeilegung

Ein zen­tra­les Merk­mal der Media­ti­on ist die Frei­wil­lig­keit der Par­tei­en, an einem sol­chen Ver­fah­ren teil­zu­neh­men. Nie­mand kann z. B. per Gerichts­be­schluss zur Teil­nah­me gezwun­gen wer­den. Die Par­tei­en kön­nen auch zu jeder Zeit der Media­ti­on das Ver­fah­ren been­den. Die Media­ti­on ver­hin­dert kei­ne recht­li­chen Schrit­te bei gericht­li­chen Verfahren.

Es ist eine wesent­li­che Auf­ga­be des Media­tors einen ver­trau­li­chen Rah­men durch ein struk­tu­rier­tes Ver­fah­ren zu schaf­fen, damit die Par­tei­en unbe­schwert Lösun­gen suchen und for­mu­lie­ren kön­nen, die ihren Inter­es­sen mög­lichst nahe­kom­men. Gelingt es im Rah­men einer Media­ti­on auf die­sem Wege eine ein­ver­nehm­li­che Lösung zu fin­den und die­se in Form einer gut aus­for­mu­lier­ten Ver­ein­ba­rung zu doku­men­tie­ren, so besteht eine gro­ße Chan­ce dar­auf, dass die Par­tei­en mit dem Ergeb­nis auch zufrie­den sind. Im Ver­gleich zu den gericht­li­chen Wegen ist die Media­ti­on in fast allen Fäl­len zeit­lich schnel­ler und ver­ur­sacht gerin­ge­re direk­te und indi­rek­te Verfahrenskosten.

Wel­che Strei­tig­kei­ten sind im wirt­schaft­li­chen Bereich für eine Media­ti­on geeignet?

Die (Wir­t­­schafts-) Media­ti­on ist ins­be­son­de­re dann eine gute Wahl aus dem Werk­zeug­kas­ten der alter­na­ti­ven Streit­bei­le­gungs­me­tho­den, wenn die Situa­ti­on tech­nisch, recht­lich oder poli­tisch schwie­rig bzw. kom­plex und der Kon­flikt­ver­lauf bereits sehr ver­fah­ren ist. Auch inter­na­tio­na­le Strei­tig­kei­ten, die ver­schie­de­ne Rechts- und Norm­sys­te­me betref­fen kön­nen, sind für die Streit­bei­le­gung durch eine Media­ti­on häu­fig geeignet.

Die für die Media­ti­on geeig­ne­ten Kon­flik­te kön­nen im Außen­ver­hält­nis des Unter­neh­mens zu sei­nen Geschäfts­part­nern als auch im Innen­ver­hält­nis der Insti­tu­tio­nen des Unter­neh­mens ange­sie­delt sein.

Beispiele von Streitigkeiten, die für eine Wirtschaftsmediation geeignet sind

Ablauf der Mediation

Im Media­ti­ons­ge­setz wird die Media­ti­on als ein struk­tu­rier­tes Ver­fah­ren bezeich­net. Die­se Struk­tu­riert­heit drückt sich dar­in aus, dass die Rol­len­ver­tei­lung in der Media­ti­on klar gere­gelt ist und der Ablauf einem Pha­sen­sche­ma folgt.

Der Media­tor hat eine wich­ti­ge Rol­le in die­sem Ver­fah­ren, ist aber nicht der zen­tra­le Anlauf­punkt für die Lösungs­fin­dung bzw. wird am Ende kein Urteil oder Schieds­spruch for­mu­lie­ren. Es ist das aus­schließ­li­che Pri­vi­leg der Par­tei­en, über die Inhal­te und Ergeb­nis­se zu bestim­men. Der Media­tor ist für den Ver­fah­rens­ab­lauf ver­ant­wort­lich und sorgt dafür, dass ein streng ver­trau­li­cher Rah­men und eine ange­mes­se­ne Gesprächs­at­mo­sphä­re gege­ben sind. Auch der rich­ti­ge Umgang mit Emo­tio­nen der Par­tei­en zählt zu den Her­aus­for­de­run­gen des Mediators.

Phasenschema der Mediation

Die Media­ti­on selbst folgt in der Regel einem struk­tu­rier­ten Ablauf, wel­cher in Abhän­gig­keit von der Kom­ple­xi­tät des Kon­flikts in mehr oder weni­ger Pha­sen­schrit­te unter­teilt wird. Die Vor­be­rei­tung einer Media­ti­on ent­schei­det nicht sel­ten über den spä­te­ren Erfolg des Ver­fah­rens. Auch der Media­tor muss sich in die­ser Pha­se in die Sach­ver­hal­te ein­ar­bei­ten und mit den Betei­lig­ten den Rah­men für die Media­ti­on abstimmen.

Grund­sätz­lich ist der Blick­win­kel der Media­ti­on in die Zukunft (Lösung) gerich­tet. Damit gute Lösungs­ideen ent­ste­hen kön­nen, ist noch ein­mal im Rah­men eines sol­chen Ver­fah­rens mit­tels einer Bestands­auf­nah­me das gemein­sa­me Ver­ständ­nis des Sach­ver­halts zu klä­ren. Im Anschluss dar­an gilt es neben den for­mu­lier­ten For­de­run­gen der betei­lig­ten Par­tei­en die dahin­ter­ste­hen­den Inter­es­sen zu erfor­schen. Die­se Pha­se ver­langt von den Teil­neh­mern ein hohes Maß an Ver­trau­lich­keit und die Bereit­schaft zur kon­struk­ti­ven Mit­wir­kung. Je bes­ser die tat­säch­li­chen Inter­es­sen der Par­tei­en erar­bei­tet wer­den kön­nen, umso bes­se­re Lösungs­mo­del­le kön­nen gemein­sam ent­wi­ckelt und hin­sicht­lich der Umset­zungs­fä­hig­keit auch bewer­tet wer­den. In der sich anschlie­ßen­den letz­ten Pha­se gilt es eine ein­ver­nehm­lich gefun­de­ne Lösung in eine Media­ti­ons­ver­ein­ba­rung zu über­füh­ren, wobei auch an die­ser Stel­le ein aus­rei­chen­des Maß an Genau­ig­keit und Rege­lungs­tie­fe spä­te­re Ver­ständ­nis­fra­gen erspart.

Zeit­li­cher Rah­men und Verfahrenskosten

Die Dau­er eines Media­ti­ons­ver­fah­rens hängt von der Kom­ple­xi­tät und den Erwar­tun­gen der Betei­lig­ten ab. Erfah­run­gen in die­sem Bereich haben gezeigt, dass bei einer mitt­le­ren Kom­ple­xi­tät ein Zeit­rah­men von zwei bis fünf Wochen bean­sprucht wird. Wäh­rend die­ser Zeit muss sich der Media­tor vor­be­rei­ten und die Media­ti­ons­ter­mi­ne wer­den durchgeführt,
sodass häu­fig bei der o. g. Kom­ple­xi­tät zwi­schen fünf bis acht Tage zur Abrech­nung kom­men können.

Stu­di­en bele­gen, dass bereits ab einem Streit­wert von 50 T€ das Media­ti­ons­ver­fah­ren in Bezug auf die Ver­fah­rens­kos­ten güns­ti­ger ist. Mit zuneh­men­dem Streit­wert wer­den gericht­li­che Ver­fah­ren im Ver­gleich zur Media­ti­on über­pro­por­tio­nal teuer.

Fazit

Das Media­ti­ons­ver­fah­ren ist kein All­heil­mit­tel für alle Arten von Strei­tig­kei­ten. Bei kom­ple­xen Sach­ver­hal­ten oder fest­ge­fah­re­nen Strei­tig­kei­ten bie­tet die Media­ti­on eine inter­es­san­te Alter­na­ti­ve zu den gericht­li­chen oder sons­ti­gen Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren. Das Ver­fah­ren ist i. d. R. unkom­pli­ziert, schnell, wirt­schaft­lich und kann auch wäh­rend eines lau­fen­den Gerichts­ver­fah­rens als eine wei­te­re Mög­lich­keit ein­ge­setzt wer­den. Soll­te es im Rah­men einer Media­ti­on doch zu kei­ner Eini­gung kom­men, so kann der gericht­li­che Weg unver­än­dert wei­ter beschrit­ten werden.

  • Die Media­ti­on unter­stützt die Lösungsfindung
    durch die Bereit­stel­lung eines Rah­mens durch den Mediator.
  • Die Media­ti­on geht davon aus,
    dass die Kon­flikt­par­tei­en selbst die bes­ten Exper­ten für die Lösungs­fin­dung sind.
  • Im Media­ti­ons­pro­zess
    ent­steht i. d. R. ein bes­se­res Ver­ständ­nis der eige­nen Inter­es­sen, der Inter­es­sen des „Gegen­übers“ und des Hin­ter­grun­des, vor dem sich der Kon­flikt abspielt.
  • Am Ende des Media­ti­ons­pro­zes­ses steht
    eine (rechts-) ver­bind­li­che Rege­lung, deren Inhal­te von den Par­tei­en selbst gestal­tet wur­den und somit nach­hal­tig wirken.

Andre­as Schmieg, Geschäfts­füh­rer ple­no­via GmbH

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Pres­se­mit­tei­lun­gen

  • Die Lehmen­siek Tief­bau GmbH und die Lehmen­siek Tele-Tech­nik GmbH stre­ben mit­hil­fe eines vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens eine Sanie­rung an. Unter­schied­li­che Wirt­schafts­fak­to­ren führ­ten zu einer finan­zi­el­len Schief­la­ge des Unter­neh­mens. In einem ers­ten Schritt wird ein Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­tet und den Gläu­bi­gern zur Abstim­mung vorgelegt.

  • 25 Jah­re Sanie­rungs­be­ra­tung aus einer Hand! Gemein­sam mit unse­rer Schwes­ter­ge­sell­schaft ple­no­via fei­ern wir im Jah­re 2023 das Erfolgs­kon­zept der inte­grier­ten Bera­tung: Betriebs­wirt­schaft­li­che Kom­pe­tenz mit spe­zia­li­sier­ter Rechts­be­ra­tung und Rechts­ge­stal­tung auf allen Gebie­ten des Restrukturierungsrechts.

  • Die NEUERO-Farm- und För­der­tech­nik GmbH hat sich mit­hil­fe eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens erfolg­reich saniert. Das Fami­li­en­un­ter­neh­men, das rund 50 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, hat­te am 23.02.2022 beim Amts­ge­richt Osna­brück ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren bean­tragt. Der Restruk­tu­rie­rungs­plan wur­de von den Gläu­bi­gern ein­stim­mig ange­nom­men und das Ver­fah­ren am 31.12.2022 aufgehoben.

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