Dass die Insolvenzanfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO für die am Wirtschaftsleben Beteiligten ein Problem ist, wurde hinlänglich beschrieben und hat Berufsverbände sowie den Gesetzgeber erneut auf den Plan gerufen. In der Praxis sind vor allem unberechtigte und schlecht begründete Zahlungsaufforderungen der Insolvenzverwalter ein großes Ärgernis für die Betroffenen. Anfechtungsansprüche werden nach der Erfahrung der Autoren zu leichtfertig geltend gemacht. Immer noch beschränken sich viele Anfechtungsschreiben selbst bei sehr hohen Anfechtungsbeträgen auf ein paar Zeilen und die bloße Wiedergabe von Rechtsprechungszitaten. Eine Auseinandersetzung mit dem konkreten Sachverhalt fehlt oft. Die Lösung für die Betroffenen liegt indes nicht in einer Gesetzesänderung, sondern in einer Rückbesinnung auf das, was Juristen in ihrer Ausbildung gelernt haben: Die korrekte Auslegung von Tatbestandsmerkmalen und eine zutreffende Würdigung der bewiesenen Tatsachen und Beweisanzeichen. Die neuere Rechtsprechung des BGH und einiger Instanzgerichte gibt hier Anlass zur Hoffnung.

Den kompletten Artikel lesen Sie hier

Pressemitteilungen

Veranstaltungen

Newsletter

Bücher

Studien & Leitfäden

Videos