Dass die Insolvenzanfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO für die am Wirtschaftsleben Beteiligten ein Problem ist, wurde hinlänglich beschrieben und hat Berufsverbände sowie den Gesetzgeber erneut auf den Plan gerufen. In der Praxis sind vor allem unberechtigte und schlecht begründete Zahlungsaufforderungen der Insolvenzverwalter ein großes Ärgernis für die Betroffenen. Anfechtungsansprüche werden nach der Erfahrung der Autoren zu leichtfertig geltend gemacht. Immer noch beschränken sich viele Anfechtungsschreiben selbst bei sehr hohen Anfechtungsbeträgen auf ein paar Zeilen und die bloße Wiedergabe von Rechtsprechungszitaten. Eine Auseinandersetzung mit dem konkreten Sachverhalt fehlt oft. Die Lösung für die Betroffenen liegt indes nicht in einer Gesetzesänderung, sondern in einer Rückbesinnung auf das, was Juristen in ihrer Ausbildung gelernt haben: Die korrekte Auslegung von Tatbestandsmerkmalen und eine zutreffende Würdigung der bewiesenen Tatsachen und Beweisanzeichen. Die neuere Rechtsprechung des BGH und einiger Instanzgerichte gibt hier Anlass zur Hoffnung.

Den kompletten Artikel lesen Sie hier

Pressemitteilungen

  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

Veranstaltungen

Newsletter

Bücher

Studien & Leitfäden

Videos