ZInsO: ESUG-Evaluation: Ein Schritt vor oder zwei Schritte zurück?

Zwischenzeitlich steht der Abschlussbericht zur Evaluation des ESUG auch öffentlich zur Verfügung. Zusammenfassend kommt das Expertenteam zu dem Ergebnis, dass eine Abkehr vom ESUG, insbesondere eine grundlegende Umgestaltung der 2011 reformierten Eigenverwaltung als zentralem Baustein der Reform, weder durch die Befragungsergebnisse noch durch die rechtswissenschaftliche Bewertung empfohlen wird. Die Evaluation zeigt zwar Korrektur- und Ergänzungsbedarf in Bezug auf einzelne, allerdings durchaus gewichtige Regelungspunkte sowie Einzelfragen auf. Die Rückkehr zum früheren Recht sehen die Experten aber nicht veranlasst, ebenso wenig wie die Bundesregierung. Die Befragung hat vielmehr ergeben, „dass das ESUG in der Summe die Erwartungen eher erfüllt hat“.
Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Wolters Kluwer Deutschland GmbH
Robert Buchalik

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