Das Amtsgericht (Insolvenzgericht) Rostock hat Herrn Prof. Dr. Schulze zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Gericht kam damit dem Eigenantrag der ADCADA GmbH nach. Bereits am 22.09.2020 hatte die Insolvenzschuldnerin einen Insolvenzantrag gestellt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte zuvor schon einen Abwickler für die „festverzinslichen Immobiliendarlehen“, auch als „Hypozins-Verträge“ bezeichnet, bestellt.

Nach Auffassung der BaFin hat die ADCADA GmbH ein Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis nach dem KWG betrieben.

Nun wird sich der vorläufig bestellte Insolvenzverwalter die gesamten Vorgänge ansehen.

Welche Finanzprodukte wurden von ADCADA angeboten?

Die ADCADA hat über verschiedene, zum Teil auch in Liechtenstein ansässige, Firmen, Finanzprodukte angeboten. Dazu zählen:

  • Nachrangdarlehen
  • Schuldverschreibungen aber auch
  • festverzinsliche Immobiliendarlehen mit 110-prozentiger Besicherung erstrangiger Briefgrundschulden mit einer Laufzeit über 2, 4 oder 5 Jahren

Was müssen Anleger beachten?

Anleger der ADCADA GmbH werden die investierten Gelder, selbst wenn diese zwischenzeitlich fällig gestellt wurden, wohl nicht ausgezahlt bekommen. Aus- und Absonderungsansprüche sowie die Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle können erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geltend gemacht und angemeldet werden. Mit einer Eröffnung des Verfahrens wird in ca. drei Monaten gerechnet.

Bis dahin sollten sich Anleger einen Überblick über die von ihnen abgeschlossenen Verträge mit der ADCADA GmbH sowie den weiteren (zum „Konzernverbund“ gehörenden) Gesellschaften verschaffen.

Uns ist aus zahlreichen Gesprächen mit geschädigten Anlegern bekannt, dass verschiedenste Verträge mit unterschiedlichen „ADCADA-Firmen“ geschlossen wurden. Nicht selten haben Anleger der Hypozins-Verträge auch Teilschuldverschreibungen der ADCADA.immo GmbH geschlossen. Die von einzelnen Anlegern gekündigten Verträge mit der ADCADA.immo GmbH wurden jedoch nicht bedient. Daher stellt sich die Frage, wie es bei den weiteren Gesellschaften der ADCADA-Gruppe weiter geht.

Wie sollten Anleger vorgehen?

Anlegern wird sowohl die Bündelung der Ansprüche als auch die Beratung durch einen auf das Kapitalmarktrecht und Insolvenzrecht spezialisierten Anwalt empfohlen. Gerade zum jetzigen Zeitpunkt bedarf es einer intensiven und umfassenden Recherche, um die Ansprüche der Investoren durchsetzen zu können.

Gerne beraten wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Setzen Sie sich gern per E-Mail: ed.pm1772832992akemm1772832992eorb-1772832992kilah1772832992cub@n1772832992egaln1772832992alati1772832992pak1772832992, per Telefon 0211 828977-200 oder postalisch: Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf, in Verbindung.

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  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

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