Umgang mit steuerlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) nach Abschluss eines Insolvenzplanverfahrens: Der Bundesfinanzhof präzisiert
Umgang mit steuerlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) nach Abschluss eines Insolvenzplanverfahrens: Der Bundesfinanzhof präzisiert Das Insolvenzplanverfahren dient insbesondere der Sanierung von Unternehmen im Insolvenzverfahren unter Erhalt der Gesellschaft, die Trägerin des Unternehmens ist (typischerweise GmbH oder GmbH & Co. KG). Rechtsfolge dieses Erhalts der unternehmenstragenden Gesellschaft ist u. A., dass gegenüber dem Finanzamt diese Gesellschaft die steuerliche Verantwortung [...]