Um mehr Zeit für die Sanierung des Unternehmens zu bekommen  und unabhängiger vom Mutterkonzern Thomas Cook die Sanierungsmaßnahmen voranzutreiben, wird sich die Condor durch ein Schutzschirmverfahren und damit eine Insolvenz in Eigenverwaltung sanieren. Zuvor wurde dem Ferienflieger von der Bundesregierung und der hessischen Landesregierung eine Bürgschaft über einen sechsmonatigen Überbrückungskredit in Höhe von 380 Millionen Euro zugesagt. Die Auszahlung soll über die KfW erfolgen. Die Bürgschaft muss noch von der EU genehmigt werden.

Sanierungsexperte Dr. Jasper Stahlschmidt und Arbeitsrechtler Michael Kothes klären über Gläubiger- und Mitarbeiterrechte auf. Mehr auf https://www.buchalik-broemmekamp.de/schutzschirmverfahren-der-condor

 

Pressemitteilungen

  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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