Betrof­fen ist die an der Frank­fur­ter Bör­se gehan­del­te Anlei­he ISIN DE000A2BPVE8

Nach geschei­ter­ten Gesprä­chen mit Ban­ken und Inves­to­ren hat der Her­stel­ler von Golf­be­klei­dung am 15. Novem­ber 2019 einen Insol­venz­an­trag wegen Zah­lungs­un­fä­hig­keit gestellt. Damit hat es wie­der einen Emit­ten­ten der Mit­tel­stands­an­lei­hen getrof­fen. Gol­fi­no hat eine mit 8 Pro­zent ver­zins­te Anlei­he im Volu­men von 4 Mil­lio­nen Euro aus­ste­hen. Sie soll erst 2023 fäl­lig sein. Die Anle­ger soll­ten nun hell­hö­rig sein, dass Gol­fi­no schon vier Jah­re vor Fäl­lig­keit sei­nen Ver­pflich­tun­gen nicht mehr nach­kom­men kann. Der Geschäfts­be­trieb läuft laut Unter­neh­men unver­än­dert wei­ter. Der Sport­be­klei­dungs­her­stel­ler aus der Nähe von Ham­burg erwirt­schaf­te­te zuletzt einen Umsatz von rund 36 Mio. Euro. Der Ver­lust betrug mehr als fünf Mil­lio­nen Euro.

Inter­es­sen der Anlei­he­gläu­bi­ger bündeln

Betrof­fe­ne Inves­to­ren der Anlei­he haben sich an die Buch­a­lik Bröm­me­kamp Rechts­an­walts­ge­sell­schaft gewandt, die sich bereit erklärt hat, die Inter­es­sen der Anlei­he­gläu­bi­ger zu bün­deln und die­se im vor­läu­fi­gen Gläu­bi­ger­aus­schuss zu ver­tre­ten. Die Regis­trie­rung bei der Kanz­lei Buch­a­lik Bröm­me­kamp ist mit kei­nen Kos­ten für die betrof­fe­nen Anlei­he­gläu­bi­ger ver­bun­den, son­dern bie­tet den Vor­teil, dass sie von der Kanz­lei über die wei­te­ren Ent­wick­lun­gen infor­miert wer­den. Auch im Hin­blick auf eine etwa­ige Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens soll­ten die Anlei­he­gläu­bi­ger ihre Inter­es­sen bün­deln, um sich über die wei­te­ren Ent­wick­lun­gen und dann auch lau­fen­den Fris­ten infor­miert zu halten.

Soll­te das Insol­venz­ver­fah­ren eröff­net wer­den, wird das zustän­di­ge Insol­venz­ge­richt für die Anlei­he ent­schei­den müs­sen, ob eine Gläu­bi­ger­ver­samm­lung für die Anlei­he­gläu­bi­ger ein­be­ru­fen wer­den muss. In die­ser Ver­samm­lung müs­sen die Anlei­he­gläu­bi­ger dar­über ent­schei­den, ob sie einen gemein­sa­men Ver­tre­ter bestel­len wollen.

Gemein­sa­mer Ver­tre­ter für Anleihegläubiger

Die Bestel­lung eines sol­chen gemein­sa­men Ver­tre­ters ist nicht ver­pflich­tend, bringt aber zahl­rei­che Vor­tei­le mit sich. Wird ein gemein­sa­mer Ver­tre­ter bestellt, wird die­ser nicht nur die For­de­run­gen der Anlei­he­gläu­bi­ger im Insol­venz­ver­fah­ren anmel­den, son­dern die­se auch in dem Ver­fah­ren ver­tre­ten. Soll­te ein sol­cher gemein­sa­mer Ver­tre­ter nicht bestellt wer­den, müss­te jeder Anlei­he­gläu­bi­ger selbst die For­de­run­gen im Insol­venz­ver­fah­ren anmel­den, um eine Quo­te in dem Ver­fah­ren zu erhalten.

Über Buch­a­lik Brömmekamp

Seit über zehn Jah­ren ver­tritt Rechts­an­walt Sascha Borow­ski (Fach­an­walt für Bank- und Kapi­tal­markt­recht) von der Kanz­lei Buch­a­lik Bröm­me­kamp erfolg­reich Inves­to­ren bei der Durch­set­zung ihrer Ansprü­che in und außer­halb des Insolvenzverfahrens.

Die Kanz­lei Buch­a­lik Bröm­me­kamp zählt zu den mark­füh­ren­den Insol­­venz- und Sanie­rungs­be­ra­tern und wur­de viel­fach, so u.a. vom FOCUS zur TOP Wirt­schafts­kanz­lei im Bereich Insol­venz & Sanie­rung, aus­ge­zeich­net.

Ger­ne bera­ten wir Sie bei der Durch­set­zung Ihrer Ansprü­che. Set­zen Sie sich ein­fach per E‑Mail: , per Tele­fon 0211 828977–191 oder pos­ta­lisch: Buch­a­lik Bröm­me­kamp Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH, Prin­zen­al­lee 15, 40549 Düs­sel­dorf, mit uns in Verbindung.

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Pres­se­mit­tei­lun­gen

  • Die Lehmen­siek Tief­bau GmbH und die Lehmen­siek Tele-Tech­nik GmbH stre­ben mit­hil­fe eines vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens eine Sanie­rung an. Unter­schied­li­che Wirt­schafts­fak­to­ren führ­ten zu einer finan­zi­el­len Schief­la­ge des Unter­neh­mens. In einem ers­ten Schritt wird ein Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­tet und den Gläu­bi­gern zur Abstim­mung vorgelegt.

  • 25 Jah­re Sanie­rungs­be­ra­tung aus einer Hand! Gemein­sam mit unse­rer Schwes­ter­ge­sell­schaft ple­no­via fei­ern wir im Jah­re 2023 das Erfolgs­kon­zept der inte­grier­ten Bera­tung: Betriebs­wirt­schaft­li­che Kom­pe­tenz mit spe­zia­li­sier­ter Rechts­be­ra­tung und Rechts­ge­stal­tung auf allen Gebie­ten des Restrukturierungsrechts.

  • Die NEUERO-Farm- und För­der­tech­nik GmbH hat sich mit­hil­fe eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens erfolg­reich saniert. Das Fami­li­en­un­ter­neh­men, das rund 50 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, hat­te am 23.02.2022 beim Amts­ge­richt Osna­brück ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren bean­tragt. Der Restruk­tu­rie­rungs­plan wur­de von den Gläu­bi­gern ein­stim­mig ange­nom­men und das Ver­fah­ren am 31.12.2022 aufgehoben.

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