• Sanie­rungs­in­sol­venz­ver­fah­ren der G.M.W. Prä­zi­si­ons und H.P.T. Hoch­prä­zi­si­ons­tech­nik Burg aufgehoben
  • Mehr als 120 Arbeit­neh­mer bli­cken wie­der in eine gesi­cher­te Zukunft

 

Burg, 4. April 2014. Die G.M.W. Prä­zi­si­ons GmbH & Co. KG und die H.P.T. Hoch­prä­zi­si­ons­tech­nik Burg GmbH & Co. KG (bei­de Burg) sind nach der Been­di­gung des Sanie­rungs­in­sol­venz­ver­fah­rens geret­tet. Das Amts­ge­richt in Stend­al hat­te zuvor die bei­den Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren auf­ge­ho­ben. Damit ist die G.M.W. Grup­pe wie­der voll­stän­dig allein hand­lungs­fä­hig und steht ope­ra­tiv sowie finan­zi­ell bes­tens auf­ge­stellt dem Markt zur Ver­fü­gung. Unge­wöhn­lich für ein sol­ches Sanie­rungs­ver­fah­ren ist die Tat­sa­che, dass nicht nur die vor­han­de­nen 120 Arbeits­plät­ze geret­tet, son­dern wei­te­re Arbeits­plät­ze schon wäh­rend des Ver­fah­rens geschaf­fen wur­den. Gleich­zei­tig sind wei­te­re Arbeits­stel­len zu beset­zen, da sich die Markt­aus­sich­ten bes­ser gestal­ten als ursprüng­lich erwartet.

„Nur dadurch, dass sämt­li­che Betei­lig­ten – Kun­den wie Lie­fe­ran­ten, Sach­wal­ter, Gericht und zuvor­derst die Mit­ar­bei­ter – den teil­wei­se schwe­ren Weg der letz­ten sie­ben Mona­te mit­ge­gan­gen sind, konn­ten wir letzt­end­lich erfolg­reich sein“, stellt der geschäfts­füh­ren­de Gesell­schaf­ter Nor­bert Brink­mann die Zusam­men­ar­beit aller Geschäfts­part­ner in den Vor­der­grund. Gemein­sam mit sei­nem Mit­ge­sell­schaf­ter Erich Brink­mann, dem Sanie­rungs­exper­ten Heinz-Peter Der­rix-Bel­au und des­sen Kol­le­gen von Buch­a­lik Bröm­me­kamp Unter­neh­mens­be­ra­tung (Düs­sel­dorf) sowie einem Team des Sach­wal­ters Chris­ti­an Graf Brock­dorff, LL.M. (BBL Bern­sau Brock­dorff), wur­de ein umfas­sen­des Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­tet, mit deren Umset­zung bereits begon­nen wur­de und das es nun voll­stän­dig zu rea­li­sie­ren gilt. Mit Karl­heinz Ban­gel wur­de zudem dau­er­haft ein bran­chen­er­fah­re­ner Exper­te hin­zu­ge­won­nen, der als Geschäfts­füh­rer die ope­ra­ti­ve Sei­te ver­ant­wor­tet. „Der Ver­lauf zeigt ein­deu­tig, wie die refor­mier­te Insol­venz­ord­nung einem markt­fä­hi­gen Unter­neh­men eine zwei­te Chan­ce geben kann. Das Unter­neh­men hat das Ver­fah­ren sehr gut genutzt, um sich wie­der wett­be­werbs­fä­hig auf­zu­stel­len und die Sanie­rung im Sin­ne aller Betei­lig­ten erfolg­reich durch­zu­füh­ren“, so Sach­wal­ter Graf Brockdorff.

Die Anstren­gun­gen des Unter­neh­mens wur­den auch von den Gläu­bi­gern hono­riert. Sie votier­ten ein­stim­mig für die vom Unter­neh­men vor­ge­leg­ten Insol­venz­plä­ne. Die Gläu­bi­ger­zu­stim­mung ist eine wesent­li­che Vor­aus­set­zung für die Auf­he­bung des Ver­fah­rens. In dem Insol­venz­plan wur­den indi­vi­du­el­le Rege­lun­gen für die Lösung der Unter­neh­mens­kri­se getrof­fen, dar­un­ter auch die Höhe der For­de­rungs­ver­zich­te der Gläu­bi­ger. „Vor der Plan­er­stel­lung haben wir die Sanie­rungs­fä­hig­keit und Sanie­rungs­wür­dig­keit des Unter­neh­mens unter­sucht sowie ope­ra­ti­ve und finanz­wirt­schaft­li­che Restruk­tu­rie­rungs­maß­nah­men ent­wi­ckelt. Dadurch konn­ten wir das Ver­trau­en in die Unter­neh­mens­lei­tung wie­der her­stel­len und die Gläu­bi­ger über­zeu­gen, sich an der Sanie­rung des Unter­neh­mens zu betei­li­gen“, erklärt Heinz-Peter Der­rix-Bel­au, der die Geschäfts­füh­rung wäh­rend des Ver­fah­rens als Sanie­rungs­ge­schäfts­füh­rer unterstützte.

Am 13. August 2013 hat­te die Geschäfts­füh­rung der G.M.W. beim Amts­ge­richt in Stend­al einen Insol­venz­an­trag in Eigen­ver­wal­tung gestellt. Anfang Dezem­ber 2013 wur­de das Ver­fah­ren eröff­net. G.M.W. nutz­te mit der Eigen­ver­wal­tung ein Ver­fah­ren, das die Insol­venz­ord­nung seit der Reform im März 2012 wesent­lich ver­ein­facht hat. Dabei bleibt die Geschäfts­füh­rung unter Auf­sicht eines Sach­wal­ters und des Gerich­tes wei­ter­hin im Unter­neh­men und erar­bei­tet einen Sanie­rungs­plan, dem die Gläu­bi­ger zustim­men müs­sen. G.M.W. war durch den welt­weit deut­li­chen Nach­fra­ge­rück­gang in den Berei­chen Wind­ener­gie sowie Gas- und Dampf­tur­bi­nen in Schief­la­ge gera­ten. Durch die mas­si­ven Umsatz­ein­bu­ßen war das Unter­neh­men nicht mehr in der Lage, die Dar­le­hen für Inves­ti­tio­nen in Maschi­nen zurückzuführen.

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  • Die Lehmen­siek Tief­bau GmbH und die Lehmen­siek Tele-Tech­nik GmbH stre­ben mit­hil­fe eines vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens eine Sanie­rung an. Unter­schied­li­che Wirt­schafts­fak­to­ren führ­ten zu einer finan­zi­el­len Schief­la­ge des Unter­neh­mens. In einem ers­ten Schritt wird ein Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­tet und den Gläu­bi­gern zur Abstim­mung vorgelegt.

  • 25 Jah­re Sanie­rungs­be­ra­tung aus einer Hand! Gemein­sam mit unse­rer Schwes­ter­ge­sell­schaft ple­no­via fei­ern wir im Jah­re 2023 das Erfolgs­kon­zept der inte­grier­ten Bera­tung: Betriebs­wirt­schaft­li­che Kom­pe­tenz mit spe­zia­li­sier­ter Rechts­be­ra­tung und Rechts­ge­stal­tung auf allen Gebie­ten des Restrukturierungsrechts.

  • Die NEUERO-Farm- und För­der­tech­nik GmbH hat sich mit­hil­fe eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens erfolg­reich saniert. Das Fami­li­en­un­ter­neh­men, das rund 50 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, hat­te am 23.02.2022 beim Amts­ge­richt Osna­brück ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren bean­tragt. Der Restruk­tu­rie­rungs­plan wur­de von den Gläu­bi­gern ein­stim­mig ange­nom­men und das Ver­fah­ren am 31.12.2022 aufgehoben.

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