Robert Buchalik in der Check Up /Back.Business
Bis zum 1. Januar 2021 hatten finanziell angeschlagene Unternehmen entweder die Möglichkeit der freien Sanierung oder der Insolvenz. Seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) können sie nun eine Sanierung ohne eine Insolvenz anmelden zu müssen wählen. RA Robert Buchalik sieht für die betroffenen Unternehmen eine spürbare finanzielle Entlastung.