Mit dem ESUG (Gesetz zur wei­te­ren Erleich­te­rung der Sanie­rung von Unter­neh­men) hat der Unter­neh­mer einen neu­en Weg aus der Kri­se erhal­ten. Die Rege­lun­gen sol­len das Insol­venz­ver­fah­ren plan­bar machen und die Unter­neh­mer moti­vie­ren, früh­zei­tig eine Sanie­rung zu star­ten. Die Bilanz nach fünf Jah­ren: Das Gesetz hat sei­ne Zie­le teil­wei­se erreicht. Rund 1300 Unter­neh­mer haben bis­her ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren im Rah­men des ESUG genutzt. Das Poten­zi­al ist jedoch drei­mal so hoch. Hin­de­rungs­grund ist wei­ter­hin das Stig­ma der Insolvenz.

Deut­lich mehr als 20 000 Unter­neh­men gehen in Deutsch­land in jedem Jahr in die Insol­venz. Damit wer­den regel­mä­ßig Wer­te in Mil­­li­ar­­den-Höhe und mehr als 100 000 Arbeits­plät­ze ver­nich­tet. In vie­len Fäl­len müss­te es nicht so weit kom­men. Meh­re­re tau­send insol­venz­ge­fähr­de­te Unter­neh­men wären zu ret­ten, wenn die Ver­ant­wort­li­chen früh­zei­tig die Opti­on einer Sanie­rung unter Insol­venz­schutz in ihre Über­le­gun­gen ein­be­zie­hen wür­den. Statt­des­sen mei­den vie­le Unter­neh­men ein gericht­li­ches Ver­fah­ren. Sie mel­den erst Insol­venz an, wenn auch die letz­ten finan­zi­el­len Reser­ven erschöpft sind. Für eine Sanie­rung in Eigen­ver­wal­tung ist es dann häu­fig zu spät.

Um das zu ändern, trat am 1. März 2012 das Gesetz zur wei­te­ren Erleich­te­rung der Sanie­rung von Unter­neh­men (ESUG) in Kraft. Damit woll­te der Gesetz­ge­ber die Stig­ma­ti­sie­rung der Insol­venz über­win­den und Unter­neh­men in einer Kri­sen­si­tua­ti­on den Weg ebnen, sich über eine Insol­venz zu sanie­ren. Gleich­zei­tig soll­te der Gang durch die Insol­venz für den Insol­venz­schuld­ner bere­chen­bar wer­den. Fünf Jah­re nach der Reform des Insol­venz­rechts ist die­ses Ziel erst teil­wei­se erreicht. „Vie­le Unter­neh­men las­sen sich inzwi­schen ziel­ge­rich­tet und früh­zei­tig über die Mög­lich­kei­ten einer Sanie­rung im Rah­men des ESUG bera­ten. Aber noch immer zögert die über­wie­gen­de Zahl der Betrof­fe­nen zu lan­ge, sich mit der Insol­venz als Sanie­rungs­chan­ce zu beschäf­ti­gen. Vie­le ken­nen die­se Opti­on auch noch gar nicht“, stellt Sanie­rungs­exper­te Robert Buch­a­lik, Geschäfts­füh­rer des Düs­sel­dor­fer Bera­tungs­un­ter­neh­mens Buch­a­lik Bröm­me­kamp, fest.

Auch bei der vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tung oder dem Schutz­schirm­ver­fah­ren han­delt es sich um ein Insol­venz­ver­fah­ren. Aller­dings räumt das ESUG Unter­neh­men, die sich früh­zei­tig unter den Schutz des Insol­venz­rechts stel­len, eine Viel­zahl von Son­der­ver­güns­ti­gun­gen ein, damit die Sanie­rung gelingt und Arbeits­plät­ze erhal­ten wer­den. So bleibt die Geschäfts­füh­rung im Amt und ver­tritt das Unter­neh­men auch wei­ter­hin nach außen – aller­dings unter Auf­sicht eines (vor­läu­fi­gen) Sach­wal­ters. Löh­ne und Gehäl­ter wer­den bis zu drei Mona­ten aus den Mit­teln des Insol­venz­gelds vor­fi­nan­ziert. Die dadurch gespar­te Liqui­di­tät kann voll für die Sanie­rung ein­ge­setzt wer­den. Zudem kann sich das Unter­neh­men unter Insol­venz­schutz aus ungüns­ti­gen, auch lang­fris­ti­gen Ver­trä­gen durch ein­fa­che Erklä­rung lösen. Ein Sanie­rungs­kon­zept bedarf nicht der Zustim­mung aller Gläu­bi­ger, son­dern kann auch mit Mehr­heit durch­ge­setzt wer­den. Wäh­rend der Dau­er des Ver­fah­rens ist das Unter­neh­men vor Ein­grif­fen der Gläu­bi­ger geschützt.

„Unter­neh­men in einer Kri­sen­si­tua­ti­on, die aus­rei­chend Liqui­di­tät haben, um die Ver­fah­rens­kos­ten zu finan­zie­ren und ein belast­ba­res ope­ra­ti­ves Sanie­rungs­kon­zept umset­zen, gehen regel­mä­ßig gestärkt aus einem Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren her­vor“, sagt Buch­a­lik. Im ver­gan­ge­nen Jahr nutz­ten etwa 250 insol­venz­ge­fähr­de­te Unter­neh­men die­se Opti­on zur Sanie­rung. „Das zeigt, dass das The­ma ESUG in der Brei­te ange­kom­men ist. Denn von den knapp 22 000 Unter­neh­men, die im ver­gan­ge­nen Jahr in die Insol­venz gin­gen, eig­ne­ten sich allen­falls 500 bis 600 für ein sol­ches Ver­fah­ren“, stellt Buch­a­lik fest. Bei der über­wie­gen­den Zahl der Unter­neh­mens­in­sol­ven­zen han­delt es sich übli­cher­wei­se um sehr klei­ne Betrie­be. Ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren lässt sich dage­gen meist nur bei Unter­neh­men mit einer Min­dest­grö­ße von 20 Mit­ar­bei­tern sinn­voll durchführen.Nach Ein­schät­zung von Buch­a­lik wür­den die Sanie­rungs­mög­lich­kei­ten im Rah­men des ESUG noch stär­ker genutzt, wenn Indus­­trie- und Fach­ver­bän­de bes­ser dar­über infor­mie­ren wür­den. In man­chen Bran­chen, etwa in der Bau­wirt­schaft oder im Ein­zel­han­del, sei­en Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren erst wenig bekannt. Auch wür­den insol­venz­ge­fähr­de­te Unter­neh­men häu­fig falsch bera­ten. „Unter­neh­mer gehen in der Kri­se oft zu einem Insol­venz­ver­wal­ter. Die haben jedoch kein gro­ßes Inter­es­se, ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren durch­zu­füh­ren. Viel lie­ber beglei­ten sie ein Unter­neh­men in die Regel­in­sol­venz. Das ist weni­ger kom­plex und ver­spricht in vie­len Fäl­len ein deut­lich höhe­res Hono­rar“, beob­ach­tet Buchalik.

Nach sei­ner Ein­schät­zung ist eine Insol­venz in Deutsch­land nach wie vor ein Stig­ma. Sie wer­de gleich­ge­setzt mit Ver­sa­gen. In vie­len ande­ren Län­dern, ins­be­son­de­re in Ame­ri­ka, sei das ganz anders. Dort gel­te es als wert­vol­le Erfah­rung, eine Insol­venz durch­lebt zu haben. Nie­mand wer­de des­halb geäch­tet. So sei­en auch Apple-Grün­­der Ste­ve Jobs, Hen­ry Ford oder Walt Dis­ney mehr­fach geschei­tert, bevor sie ihren Durch­bruch schafften.

Weil ein gericht­li­ches Ver­fah­ren nach wie vor stig­ma­ti­siert ist, wün­schen sich gro­ße Tei­le des deut­schen Mit­tel­stands ein geson­der­tes, nicht mehr in der Insol­venz­ord­nung ein­ge­bet­te­tes Restruk­tu­rie­rungs­ver­fah­ren. Das zei­gen ent­spre­chen­de Befra­gun­gen. Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on hat im ver­gan­ge­nen Jahr einen ent­spre­chen­den Richt­li­ni­en­vor­schlag ver­öf­fent­licht. Die Bun­des­re­gie­rung wird dazu 2017 einen Geset­zes­ent­wurf vor­le­gen. „Ein sol­ches Ver­fah­ren wird aller­dings nicht die Mög­lich­kei­ten eines Insol­venz­plan­ver­fah­rens bie­ten. Der ent­schei­den­de Vor­teil in der Eigen­ver­wal­tung ist, dass man sich leich­ter von Alt­las­ten und unren­ta­blen Lang­frist­ver­trä­gen tren­nen kann. Vor­insol­venz­lich geht das nicht, weil bei­spiels­wei­se die Rech­te der Mit­ar­bei­ter nicht ange­tas­tet wer­den dür­fen“, sagt Buchalik.

Das kom­plet­te Inter­view mit Robert Buch­a­lik lesen Sie hier

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Pres­se­mit­tei­lun­gen

  • Die Lehmen­siek Tief­bau GmbH und die Lehmen­siek Tele-Tech­nik GmbH stre­ben mit­hil­fe eines vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens eine Sanie­rung an. Unter­schied­li­che Wirt­schafts­fak­to­ren führ­ten zu einer finan­zi­el­len Schief­la­ge des Unter­neh­mens. In einem ers­ten Schritt wird ein Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­tet und den Gläu­bi­gern zur Abstim­mung vorgelegt.

  • 25 Jah­re Sanie­rungs­be­ra­tung aus einer Hand! Gemein­sam mit unse­rer Schwes­ter­ge­sell­schaft ple­no­via fei­ern wir im Jah­re 2023 das Erfolgs­kon­zept der inte­grier­ten Bera­tung: Betriebs­wirt­schaft­li­che Kom­pe­tenz mit spe­zia­li­sier­ter Rechts­be­ra­tung und Rechts­ge­stal­tung auf allen Gebie­ten des Restrukturierungsrechts.

  • Die NEUERO-Farm- und För­der­tech­nik GmbH hat sich mit­hil­fe eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens erfolg­reich saniert. Das Fami­li­en­un­ter­neh­men, das rund 50 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, hat­te am 23.02.2022 beim Amts­ge­richt Osna­brück ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren bean­tragt. Der Restruk­tu­rie­rungs­plan wur­de von den Gläu­bi­gern ein­stim­mig ange­nom­men und das Ver­fah­ren am 31.12.2022 aufgehoben.

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