TWD Fibres GmbH stellt sich durch eine Eigenverwaltung neu auf

  • Maßnahmen sollen die Folgen der COVID-19-Pandemie abmildern und überwinden
  • Textilindustrie von Lockdown hart getroffen
  • Geschäftsbetrieb läuft uneingeschränkt weiter

Deggendorf.  25. Juni 2020. Die TWD Fibres GmbH aus Deggendorf will ihren Sanierungsweg durch ein vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren nach § 270a InsO fortsetzen. Ziel des Verfahrens ist es, die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie für das Unternehmen abzufedern und den Geschäftsbetrieb neu aufzustellen. TWD Fibres  GmbH beschäftigt 474 Mitarbeiter und produziert Garne aus Polyester und Polyamid. Die  Filamentgarne der TWD Fibres GmbH werden unter anderem für Sportbekleidung, technische Textilien, Heimtextilien, Strümpfe, medizinische Textilen und im Automotive-Bereich verarbeitet. Der durch Corona bedingte Lockdown hat die gesamte Textilindustrie hart und unerwartet getroffen und die bereits vor der Pandemie bestehenden Schwierigkeiten der Branche deutlich verschärft.

„Mit unseren schon vor der Pandemie begonnenen Anpassungen der Produktionsprozesse und –kapazitäten an die veränderten Rahmendaten in unseren Absatzmärkten wurden bereits erste erfolgreiche Schritte eingeleitet. Durch Covid-19 trat dann aber eine völlig neue Situation ein, die sich vor einigen Monaten noch niemand vorstellen konnte. Zur Sicherstellung der weiteren Wettbewerbsfähigkeit haben wir uns deshalb vorsorglich für eine Sanierung innerhalb eines Eigenverwaltungsverfahrens entschieden“, erklärt der geschäftsführende Gesellschafter Eggo Laukamp. Dazu stellte der Geschäftsführer am heutigen Tage einen entsprechenden Antrag beim Amtsgericht Deggendorf. Alle anderen Gesellschaften der Gruppe, insbesondere die TWD Fibres Service GmbH, bleiben von dem Verfahren unberührt.

Im Eigenverwaltungsverfahren wird das Unternehmen uneingeschränkt von der bisherigen Geschäftsführung weitergeführt. Der vom Amtsgericht eingesetzte vorläufige Sachwalter übernimmt eine Aufsichtsfunktion für die Gläubiger. Als vorläufiger Sachwalter wurde Dr. Hubert Ampferl von der Kanzlei Dr. Beck & Partner GbR bestellt. „Unser Geschäftsbetrieb läuft unverändert weiter, die Belieferung unserer Kunden ist uns ohne Einschränkungen weiterhin möglich“, versichert Laukamp. Die Löhne und Gehälter sind für drei Monate über  Insolvenzgeld gesichert. Danach übernimmt das Unternehmen deren Zahlung wieder selbst. Die TWD Fibres GmbH wird nun einen Sanierungsplan erarbeiten, dieser wird nach Bestätigung durch die Gläubiger umgesetzt.

Das Sanierungskonzept wird in Zusammenarbeit mit der auf die Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen spezialisierten Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp und deren Schwestergesellschaft, der plenovia GmbH, aus Düsseldorf erstellt. Vor Ort-Unterstützung erhält das Unternehmen durch den Sanierungsexperten Michael Klemm (plenovia GmbH), der als Chief Restructuring Officer (CRO) die Unternehmensleitung ergänzen wird.

Hintergrund: Die vorläufige Eigenverwaltung (§270a InsO)

Seit dem 1. März 2012 lässt die neue Insolvenzordnung auf Antragstellung eine sogenannte vorläufige Eigenverwaltung zu. In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung weiterhin im Amt und kann die Geschicke des Unternehmens weiter lenken. Anstatt eines vorläufigen Insolvenzverwalters wird ein vorläufiger Sachwalter bestellt. Der vorläufige Sachwalter hat hauptsächlich die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen und die Geschäftsführung zu überwachen. Im Einvernehmen mit den Gläubigern, dem vorläufigen Sachwalter und dem Insolvenzgericht will das Verfahren die Fortführung eines Unternehmens unter dem Schutz der Insolvenzordnung ermöglichen. Ziel des Verfahrens ist es, dem Unternehmen nach Möglichkeit den bisherigen Gesellschafterkreis zu erhalten und es nicht zu zerschlagen. Deshalb soll das Unternehmen auch nicht verkauft (Asset Deal), sondern über einen Insolvenzplan entschuldet werden. Regelmäßig gehen Unternehmen deutlich gestärkt aus diesem Verfahren hervor, denn es wird ausreichend Liquidität geschaffen und die Passivseite der Bilanz wird durch Gläubigerverzichte erheblich gestärkt.

Über TWD Fibres GmbH:

Als vollstufiger Produzent mit Sitz in Deggendorf, Bayern, deckt die TWD Fibres GmbH das gesamte Spektrum an Filamentgarnen ab. Mit  474 Mitarbeitern und einer  Jahresproduktionskapazität von 30.000 Tonnen ist die TWD Fibres Deutschlands größter Hersteller von Polyamid 6.6 und Polyester Garnlösungen. Das Filamentgarn von TWD Fibres wird unter anderem in Sportbekleidung, technischen Textilien, Heimtextilien, Strümpfen, medizinischen Textilen und im Automotive-Bereich verarbeitet.

Über Buchalik Brömmekamp:

Als Wirtschaftskanzlei mit dem Schwerpunkt Restrukturierung und Sanierung ist Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bundesweit darauf spezialisiert, in einer Krise befindliche mittelständische Unternehmen wieder auf Erfolgskurs zu bringen. Leistungen der Buchalik Brömmekamp werden durch eine Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei angeboten. In interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Betriebswirten und Ingenieuren bietet Buchalik Brömmekamp ein breites Spektrum an Dienstleistungen für mittelständische Unternehmen, Fremd- und Eigenkapitalgeber sowie Insolvenzverwalter. Buchalik Brömmekamp entwickelt ganzheitliche und nachhaltige Lösungen, die rechtlich, steuerrechtlich sowie betriebs- und finanzwirtschaftlich aufeinander abgestimmt sind, und setzt diese in Restrukturierungs- und Sanierungsprojekten um. Buchalik Brömmekamp hat bisher mehr als 160 Unternehmen nach dem sog. Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung –  kurz ESUG –  erfolgreich beraten.

Kontakt Buchalik Brömmekamp: Rechtsanwalt Philipp Künne, Tel. +49 211 – 82 89 77 200, E-Mail: ed.pm1713603082akemm1713603082eorb-1713603082kilah1713603082cub@e1713603082nneuk1713603082.ppil1713603082ihp1713603082www.buchalik-broemmekamp.de

Über plenovia GmbH

Als Beratungsgesellschaft für Restrukturierung und Sanierung erarbeitet plenovia ganzheitliche Lösungen für mittelständische Unternehmen in der Krise. Das Beratungsspektrum umfasst die Handlungsfelder Strategie & Innovation, Operations, Finance, Risikomanagement sowie Präventive Restrukturierung. Die Schwerpunkte der Beratung liegen in der Erstellung von Gutachten und Konzepten im Rahmen von Business Reviews, Strategievalidierungen und Planplausibilisierungen sowie in der vollumfänglichen Unterstützung im Projektmanagement und bei der Umsetzung.

Kontakt plenovia: Michael Klemm, E-Mail: ed.ai1713603082vonel1713603082p@mme1713603082lk.le1713603082ahcim1713603082www.plenovia.de

Über RA Dr. Hubert Ampferl

Dr. Hubert Ampferl, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Diplom-Betriebswirt (FH) ist Partner der Kanzlei Dr. Beck & Partner GbR. Er ist in ganz Bayern als Insolvenzverwalter tätig und hat sich in dieser Funktion auf die Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen spezialisiert.

Kontakt Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl: Tel. +49 871 660199-0, Fax.: +49 871 871 660199-10, E-Mail: ed.kc1713603082eb-rd1713603082-ar@o1713603082vda1713603082

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