ZInsO: Kann der Schuldner selbst einen zulässigen Antrag auf Aufhebung der Planvorlagefrist nach § 270b InsO stellen?

Der Schuldner hat bei erfolgreichem Antrag eines Schutzschirmverfahrens maximal drei Monate Zeit, einen Insolvenzplan vorzulegen. Kann der Schuldner im Eröffnungsverfahren innerhalb der maximalen Frist keinen Insolvenzplan vorlegen, stellt sich die Frage, ob der Schuldner selbst den Antrag auf Anordnung der Planvorlagefrist unter Beibehaltung der vorläufigen Eigenverwaltung zurücknehmen kann? Dies ist nicht nur eine theoretische Frage.
Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Wolters Kluwer Deutschland GmbH
Dr. Jasper Stahlschmidt / Victoria Schabel

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