So erkennen und bewältigen Sie Krisen mit neuen Wegen zur Unternehmensrestrukturierung

Die Ursachen für Unternehmenskrisen sind vielfältig: Konjunkturelle Entwicklungen, Gesetzesänderungen oder die Volatilität von Rohstoff- und Währungspreisen, aber auch interne Faktoren wie Führungsfehler, falsche Akquisitionen oder unausgewogene Finanzierungsstrukturen. Krisensituationen sind Ausnahmesituationen, denen selbst ein gut aufgestelltes Management mangels ausreichender Erfahrung nur selten gewachsen ist. Häufig werden die Probleme durch die Nachwirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise verstärkt, die maßgeblich das Eigenkapital geschwächt und die Liquidität aufgezehrt hat. Ungünstige Bilanzrelationen führen bankseitig zu einem verschlechterten Rating und trotz ausreichend am Markt vorhandener Mittel zu einer zurückhaltenden Kreditvergabe. Oft genügen schon geringfügige Krisenverstärker, wie zunehmender Wettbewerb oder saisonale Umsatzrückgänge, um aus einer Ergebniskrise eine ausgewachsene Liquiditätskrise werden zu lassen.

Tritt die Krise ein, ist Restrukturierungskompetenz gefragt. Abgesehen davon, dass diese Kompetenz im Unternehmen meist nicht vorhanden ist, greifen auch die klassischen Maßnahmen wie Umsatzsteigerung, Kostensenkung, Einkaufs- und Produktionsoptimierung, verbessertes Controlling etc. zu spät, um die Krise zu überwinden. Das gilt vor allem, wenn es an Liquidität fehlt, um eine zunächst kostenverursachende Sanierung umzusetzen. Hier kann eine Sanierung unter Insolvenzschutz der Erfolg versprechende Ausweg sein.

ERHALT DES UNTERNEHMENS STEHT IM VORDERGRUND

Die Insolvenz bietet mit dem seit 01.03.2012 in Kraft getretenen Gesetz zur erleichterten Sanierung von Unternehmen (ESUG) strategische Optionen zur Bewältigung einer Krisensituation in einem bisher nie gekannten Ausmaß. Dabei gilt die klare Ansage, dass das Unternehmen dem Unternehmer erhalten bleiben soll. Die Sanierung unter dem ESUG erfolgt in Eigenverwaltung, einem Insolvenzverfahren ohne Insolvenzverwalter. Ziel ist der Erhalt des bisherigen Rechtsträgers, also der bisherigen Gesellschaft. Die Gesellschafterstellung der Altgesellschafter soll möglichst unangetastet bleiben.

Das geschieht dadurch, dass die Passivseite der Bilanz verkürzt wird, indem Altverbindlichkeiten ganz oder zum Teil abgeschnitten und gleichzeitig im Wege der operativen Sanierung die bisherigen Krisenursachen beseitigt werden. Beides, die bilanzielle und die operative Sanierung, sind Bestandteile eines Insolvenzplans, über den die Gläubiger am Ende des Verfahrens abstimmen. Die Insolvenz kann fünf bis sieben Monate nach ihrem Beginn bereits vollständig beendet sein. Das Eigenkapital wird durch Gläubigerverzichte maßgeblich gestärkt, vor allem aber wird ausreichend Liquidität generiert, ohne dass Bankkredite zusätzlich in Anspruch genommen werden müssen. Quellen dieser Liquidität sind u.a. das Insolvenzgeld (die Löhne und Gehälter werden für 3 Monate von der Bundesagentur für Arbeit übernommen), die Nichtzahlung von Krankenkassenbeiträgen und Steuern, wie Lohnsteuer oder Umsatzsteuerzahllast. Ungesicherte Altverbindlichkeiten werden genauso wenig bedient wie während des Verfahrens anfallende Zinsen und Tilgungen. Bis auf die Zinsen und Tilgungen wird auf alle anderen vorstehend benannten Verbindlichkeiten nach Beendigung des Verfahrens nur ein kleiner Teil (meist 10 -20%) an die Gläubiger zurückbezahlt. Der Rest verbleibt im Unternehmen. Die Verschuldung des Unternehmens wird deutlich gesenkt und nicht selten die Haftungsrisiken der Unternehmer und der Geschäftsführung erheblich reduziert oder gar vollständig beseitigt und das Eigenkapital erheblich gestärkt.

Damit stehen aber auch die liquiden Mittel bereit, um eine operative Sanierung zu finanzieren. Und auch hier bietet die Insolvenz in Eigenverwaltung erhebliche Vorteile: Kündigungen von Mitarbeitern lassen sich einfacher umsetzen. Ein Sozialplan oder Abfindungen kosten nur einen Bruchteil im Verhältnis zu einer Sanierung außerhalb eines Eigenverwaltungsverfahrens, Dauerschuldverhältnisse (z.B. Miet- oder Leasingverträge) können ohne finanziellen Nachteil mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden, selbst wenn diese Verträge noch viele Jahre laufen.

Mit diesen Handlungsoptionen werden dem eigenverwaltenden Insolvenzschuldner unglaubliche Möglichkeiten zur Krisenbewältigung an die Hand gegeben, die außerhalb eines Insolvenzverfahrens undenkbar sind.

Wesentliche Voraussetzung für das Gelingen eines solchen Verfahrens ist allerdings die professionelle Vorbereitung und Durchführung, denn das Verfahren birgt viele Fallstricke. Richtig angegangen und angewandt, bietet es eine überragende Chance für den Unternehmer, sein Unternehmen zu erhalten, es von der Schuldenlast zu befreien und mit einem Neustart in die Zukunft zu gehen.

Buchalik Brömmekamp ist eine Anwaltskanzlei und eine Unternehmensberatung, die sich auf dieses Verfahren spezialisiert hat und in Deutschland bei den relevanten Verfahren einen Marktanteil von 20 % hat. Seit 2012 wurden von Buchalik Brömmekamp fast 100 mittelständische Unternehmen auf diese Weise erfolgreich saniert. Kein Wettbewerber hat auch nur annähernd diese Erfahrung. Auf der Homepage (www.buchalik-broemmekamp.de) finden sich zahlreiche Referenzen, die dies eindrucksvoll belegen.

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