Mundorf EB GmbH nutzt Schutzschirmverfahren zur Neuausrichtung und Sanierung

Köln, 05. Februar 2024. Die Mundorf EB GmbH will ihren Sanierungskurs im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens fortsetzen. Einen entsprechenden Antrag hat die Geschäftsführung am 30.01.2024 beim Amtsgericht Köln gestellt. Das Gericht ist dem Antrag gefolgt, hat das Schutzschirmverfahren angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser zum vorläufigen Sachwalter bestellt. In rechtlichen Fragen wird Mundorf von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte aus Düsseldorf beraten. Zum Generalbevollmächtigten wurde Ulrich Kammerer von der UKMC eG, Ettlingen, bestellt.

Die Mundorf GmbH ist aufgrund verschiedener wirtschaftlicher Faktoren in eine finanzielle Schieflage geraten. Hierzu zählen neben einer insgesamt schwierigen konjunkturellen Marktentwicklung insbesondere Verzögerungen und erhebliche, unerwartete Kostensteigerungen beim bereits begonnen Produktionsaufbau einer neuen Kondensatorfertigung u. a. in den Bereichen Personalkosten, insbesondere aber Raumkosten und kurzfristig notwendig gewordene Investitionen.

Sanierung in Eigenverwaltung

Mit dem Schutzschirmverfahren strebt die Mundorf GmbH eine gesamtheitliche Sanierung an. Dazu wird in Zusammenarbeit mit der UKMC eG ein Sanierungskonzept erarbeitet und den Gläubigern zur Abstimmung vorgelegt.

Zu den geplanten Maßnahmen gehören eine Neuausrichtung mit dem Ziel des Wachstums durch Konzentration auf die Kernkompetenzen sowie eine Erweiterung des Kundenstamms, um die starke Marke noch breiter aufzustellen. Darüber hinaus ist geplant, den während der Coronazeit begonnenen Aufbau einer eigenen Kondensatorproduktion abzuschließen.


Der Geschäftsbetrieb läuft uneingeschränkt weiter

Mit dem Schutzschirmverfahren verfolgt die Mundorf EB GmbH das Ziel, die wesentlichen Maßnahmen zur nachhaltigen Sanierung umzusetzen. „Wir haben nicht nur eine starke Marke, sondern bieten höchste Produktqualität und verfügen auch über eine hohe Entwicklungskompetenz. Darüber hinaus bieten wir einen umfassenden Service.  Das Vertrauen in die Zuverlässigkeit unserer Produkte und Dienstleistungen ist in einer solchen Situation besonders wichtig. In den Gesprächen mit unseren Kunden und Lieferanten wurde die Fortsetzung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit signalisiert und abgestimmt. Aktuell bewegen sich Umsatz und Auftragseingang auf Vor-Corona-Niveau, sodass eine erfolgreiche Fortsetzung des Geschäftsbetriebes nach der Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen gesichert ist. Wir blicken daher zuversichtlich in die Zukunft. Der Geschäftsbetrieb läuft uneingeschränkt weiter“, so der Geschäftsführer Raimund Mundorf.

Verfahrensvorbereitung und Umsetzung

Im Rahmen des Verfahrens wird die GmbH ertrags- und liquiditätsmäßig wieder gestärkt. „Auf Basis des nun zu entwickelnden Sanierungskonzepts erhält die Mundorf EB GmbH die Möglichkeit, sich neu aufzustellen und die Chancen des Marktes zu nutzen“, erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Philipp Wolters LL. M. von der Kanzlei BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte. Zum Team von BBR gehört auch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Bödiger.

„Bei Mundorf handelt es sich um einen seit nahezu 40 Jahren etablierten und anerkannten Premiumanbieter für absoluten Hörgenuss, dessen Produkte weltweit höchste Anerkennung finden. Insofern ist es nur folgerichtig, mit dem nunmehr eingeleiteten Schutzschirmverfahren die Voraussetzungen für eine erfolgreiche unternehmerische Zukunft in den nächsten 40 Jahren zu schaffen“, ergänzt der Generalbevollmächtigte Ulrich Kammerer, UKMC eG.

Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Dr. Alexander Jüchser von der Kanzlei LIESER Rechtsanwälte bestellt.

Löhne und Gehälter sind gesichert

Die Mundorf EB GmbH beschäftigt sich seit 1985 mit der Produktion und Entwicklung hochwertiger Komponenten für Geräte zur elektronischen Musikwiedergabe. Zu den Kunden zählen weltweit Distributoren, die Industrie sowie Hersteller hochwertiger HiFi-Geräte. Die Mundorf EB GmbH beschäftigt derzeit 39 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Standort Köln-Ehrenfeld.

Die Belegschaft wurde bereits am 30.01.2024 im Rahmen einer Mitarbeiterversammlung über das eingeleitete Sanierungsverfahren informiert. Die Zahlung der Löhne und Gehälter ist über eine Insolvenzgeldvorfinanzierung für drei Monate gesichert.

 Juristische Berater

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Philipp Wolters LL. M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Bödiger

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte, Düsseldorf

 Generalbevollmächtigter

Ulrich Kammerer
UKMC eG, Ettlingen

Vorläufiger Sachwalter

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Dr. Alexander Jüchser

Lieser Rechtsanwälte, Koblenz

Über BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte
Als Wirtschaftskanzlei mit dem Schwerpunkt Restrukturierung und Sanierung ist die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bundesweit darauf spezialisiert, in einer Krise befindliche mittelständische Unternehmen wieder auf Erfolgskurs zu bringen. In interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Betriebswirten und Ingenieuren bietet BBR ein breites Spektrum an Dienstleistungen für mittelständische Unternehmen, Fremd- und Eigenkapitalgeber sowie Insolvenzverwalter. BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte entwickelt ganzheitliche und nachhaltige Lösungen, die rechtlich, steuerrechtlich sowie betriebs- und finanzwirtschaftlich aufeinander abgestimmt sind, und setzt diese in Restrukturierungs- und Sanierungsprojekten um. BBR hat bereits mehr als 200 Unternehmen nach dem sog. Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung − kurz ESUG − erfolgreich beraten.

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