BBR [talk]: Dr. Jasper Stahlschmidt zur Verschärfung der Insolvenzantragspflicht in 2024

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BBR [talk]: Rechtsanwalt Dr. Jasper Stahlschmidt im Interview mit Detlef Fleischer zur Verschärfung der Insolvenzantragspflicht in 2024.

Ab 2024 müssen Unternehmen wieder über 12 Monate durchfinanziert sein. Was diese Verschärfung der Insolvenzantragspflicht für Geschäftsleiter bedeutet, erläutert Dr. Jasper Stahlschmidt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, im Interview mit Detlef Fleischer, Herausgeber des EXISTENZ Magazins.

Die verschärften Anforderungen an die Insolvenzantragspflicht ab dem 01.01.2024 gelten für Unternehmen jeder Größe. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich durch Faktoren wie die Mehrwertsteuererhöhung in der Gastronomie und die Erhöhung des Mindestlohns verschlechtert.

Der Planungshorizont hatte sich durch den Krieg in der Ukraine und die Corona-Pandemie vorübergehend von 12 auf 4 Monate verkürzt. Dies ist nun wieder zurückgenommen worden. Geschäftsführer müssen der Liquiditätsplanung ihres Unternehmens für diesen Zeitraum besondere Aufmerksamkeit widmen, um Haftungsrisiken zu vermeiden.

Dr. Jasper Stahlschmidt, nennt Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit als zwingende Insolvenzantragsgründe. Ab einer Liquiditätslücke von zehn Prozent gelten bestimmte Fristen, deren Nichteinhaltung zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers führen kann.

Im Falle eines Insolvenzantrags stehen Sanierungsmöglichkeiten wie das Schutzschirmverfahren oder die Insolvenz in Eigenverwaltung zur Verfügung. Die Früherkennung von Unternehmenskrisen ist entscheidend und das Gesetz zur Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen (StaRUG) bietet ein weiteres Sanierungsinstrument. Eine fundierte Beratung durch erfahrene Berater ist wichtig, um das geeignete Verfahren zu identifizieren und ein realistisches Sanierungskonzept zu entwickeln. Der Erfolg eines Sanierungsverfahrens hängt von der Überzeugung der Gläubiger ab. Betroffene Unternehmen sollten sich frühzeitig um einen geeigneten Berater bemühen, der ein geeignetes Sanierungskonzept entwickeln kann.

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  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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