Einschränkung des Kleinbeteiligtenprivilegs für darlehensgebende Minderheitsgesellschafter
Einschränkung des Kleinbeteiligtenprivilegs für darlehensgebende Minderheitsgesellschafter Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 26. Januar 2023 (IX ZR 85/21) die Anwendung des "Kleinbeteiligtenprivilegs" nach § 39 Abs. 5 InsO eingeschränkt. Das Urteil betrifft die Frage, unter welchen Umständen sich ein Minderheitsgesellschafter einer insolventen Gesellschaft auf dieses Privileg berufen kann. Nachrang von Gesellschafterdarlehen Darlehen von Gesellschaftern [...]