Die Auswahl der Planbetroffenen und die Gruppenbildung im Restrukturierungsplan
Ein Restrukturierungsplan stellt hohe Anfordeungen: Der Planersteller muss die Auswahl der Gläubiger unter Berücksichtigung des Sanierungsziels und der Sanierungsrelevanz schlüssig erläutern. Eine sorgfältige Analyse der Gruppenstruktur und eine strategische Gruppenbildung sind daher unerlässlich.

