blueplanet Investments AG: Wann handelt der Vorstand?

Der Vorstand der blueplanet Investments AG hatte kürzlich die Einberufung einer außerordentlichen Anleihegläubigerversammlung angekündigt. Anstelle dieser Einberufung und einer Information für die Anleihegläubiger wurde nun das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Tochtergesellschaft der blueplanet (ecabiotec AG) eröffnet.

I. Ad-hoc-Meldung des Vorstands

In einer Ad-hoc-Mitteilung vom 17.03.2023 hieß es:

„Die blueplanet Investments AG (die „Gesellschaft“) kündigt hiermit an, dass sie in Kürze zu einer ausserordentlichen Gläubigerversammlung der grünen Wandelschuldverschreibung (ISIN: DE000A3H3F75 | WKN: A3H3F7) einladen wird. Auf dieser ausserordentlichen Gläubigerversammlung sollen einerseits Änderungen der Anleihebedingungen zur Abstimmung gestellt werden, andererseits über einen Antrag zweier Anleihegläubiger, einen gemeinsamen Vertreter für die Anleihegläubiger zu bestellen, entschieden werden.“

Diese Einberufung fand bis heute nicht statt. Vorstand und Rechtsanwalt Alexander Lattmann kündigte in der Mitteilung an:

„Die weiteren Details zu den Punkten der Tagesordnung können der Einladung, die in Kürze auf der Homepage der Gesellschaft und im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, entnommen werden.“

II. Die Tochtergesellschaft ecabiotec AG ist insolvent

Am 01.04.2023 hat das Amtsgericht Darmstadt das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ecabiotec AG eröffnet.

Das Insolvenzverfahren wird sich auch auf die Bilanz der blueplanet Investments AG auswirken.

Auszug aus der zuletzt veröffentlichten Bilanz der blueplanet Investments AG (Geschäftsjahr 2021):

„Die Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen zum Bilanzstichtag 31.12.2021 100 % der Anteile an der ecabiotec AG, Mörfelden, Deutschland („ecabiotec“) von TEUR 8.390 (Vorjahr: 8.390 TEUR) ….“

Sowohl die Anteile an als auch die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bilden die wesentlichen Positionen auf der Aktivseite der Bilanz des Jahres 2021.

III. Gemeinsamer Vertreter

Ich vertrete seit Monaten institutionelle und private Anleihegläubiger der blueplanet Investments AG. Wir haben die Einberufung der Anleihegläubigerversammlung gefordert. Diese wurde zwar vom Vorstand angekündigt, aber bisher nicht umgesetzt.

Der gemeinsame Vertreter nimmt die Interessen der Anleihegläubiger gebündelt wahr. Da dieser gemeinsame Vertreter einen eigenen Kostenerstattungsanspruch gegen die Gesellschaft hat,  ist die Vertretung durch den gemeinsamen Vertreter für die Anleihegläubiger kostenfrei.

Als gemeinsamer Vertreter verfolgen wir das Ziel, die Rechte der Anleihegläubiger durchzusetzen, damit sie vollständig befriedigt werden. Vor einer Änderung der Anleihebedingungen – wie ursprünglich durch den Vorstand angekündigt – bedarf es aus unserer Sicht stets einer wirtschaftlichen und rechtlichen Überprüfung des Vorhabens der Emittentin. Aus diesem Grund sollte zunächst ein gemeinsamer Vertreter gewählt werden, bevor die Anleihebedingungen geändert werden.

IV. Anleihegläubiger sollten ihre Interessen bündeln

Die erfolgreiche Sanierung oder Restrukturierung eines Unternehmens – aber auch einer Anleihe wie hier – hängt von einer breiten Zustimmung der Gläubiger ab. Daher rate ich allen Anleihegläubigern, ihre Interessen zu bündeln. Wir vertreten bereits eine Vielzahl von institutionellen und privaten Anleihegläubigern und bieten allen weiteren, noch nicht von uns vertretenen Anleihegläubigern, an, ihre Ansprüche bei uns zu bündeln.

Bei uns registrierte Anleihegläubiger werden unaufgefordert über die weitere Entwicklung informiert; darüber hinaus ermöglichen wir den Austausch auch unter den Anleihegläubigern und damit eine Meinungsbildung der Anleger untereinander.

V. Kosten

Die Registrierung sowie die Bündelung der Interessen sind bei uns kostenlos.

Eine Vielzahl von institutionellen und privaten Anlegern hat uns gefragt, ob wir für das Amt des gemeinsamen Vertreters zur Verfügung stehen. Nach eingehender interner Prüfung sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass wir für das Amt des gemeinsamen Vertreters zur Verfügung stehen. Wir haben unsere Kandidatur auch gegenüber der Emittentin bereits im Rahmen unseres Einberufungsverlangens angekündigt.

Die Kosten der gemeinsamen Vertretung sind nicht von den Anleihegläubigern, sondern von der Emittentin zu zahlen. Das bedeutet: Die Anleihegläubiger haben die Kosten der gemeinsamen Vertretung nicht zu tragen.

IV. Zur Person

Seit über 15 Jahren vertrete ich, Rechtsanwalt Sascha Borowski, als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie geprüfter ESUG-Berater (DIAI) und Partner der Wirtschaftskanzlei BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte, erfolgreich Investoren sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen innerhalb und außerhalb des Insolvenzverfahrens.

Wir wurden mehrfach zum gemeinsamen Vertreter bestellt. Darüber hinaus habe ich vermehrt Fachvorträge zum Schuldverschreibungsgesetz, zu den Rechten der Anleihegläubiger sowie zur Durchsetzung ihrer Rechte gehalten und publiziere laufend zu diesen Themen u. a. in Fachzeitschriften. Seit Ende letzten Jahres gehöre ich der Schriftleitung der im dfv erscheinenden Fachzeitschrift „Der SanierungsBerater“ an.

Über den Autor

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sascha Borowski

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