Coro­na ist vor­bei: „Was nun, Krankenhaus?“

In der aktu­el­len Pan­de­mie leis­ten die Kran­ken­häu­ser in Deutsch­land her­vor­ra­gen­de Arbeit. Seit 15 Mona­ten küm­mern sich Ärz­te­schaft und Pfle­ge auf­op­fe­rungs­voll um die Coro­na Pati­en­ten. Ins­be­son­de­re auf den Inten­siv­sta­tio­nen gehen die Betrof­fe­nen bis an die Gren­ze ihrer Leis­tungs­fä­hig­keit und arbei­ten nicht sel­ten am Ran­de der Erschöpfung.

Aber irgend­wann, und dies hof­fent­lich in der nähe­ren Zukunft, wenn ins­be­son­de­re eine Her­den­im­mu­ni­tät erreicht wird, geht die Pan­de­mie ihrem Ende ent­ge­gen und bei den Kran­ken­häu­sern stellt sich wie­der der Nor­mal­be­trieb ein.

Nicht erst seit der Coro­na­kri­se ste­hen vie­le Kran­ken­häu­ser unter einem star­ken Ergeb­nis­druck. Schon im Jahr 2019 schrie­ben ein Drit­tel aller deut­schen Kran­ken­häu­ser rote Zah­len. Ange­sichts der Coro­na­kri­se gehen die neu­es­ten Schät­zun­gen davon aus, dass über 40 Pro­zent aller bun­des­deut­schen Kli­ni­ken für das Geschäfts­jahr 2020 Ver­lus­te aus­wei­sen werden.

Bedingt durch zahl­rei­che aktu­el­le poli­ti­sche Ent­schei­dun­gen in Bund und Län­dern (z. B. durch das Kran­ken­haus­zu­kunfts­ge­setz — KHZG), wie aber auch regu­la­to­ri­sche Ände­run­gen im Gesund­heits­we­sen (z. B. Rege­lun­gen zu Min­dest­men­gen, Min­dest­be­set­zun­gen, Qua­li­täts­an­for­de­run­gen) ergibt sich ein hoher Hand­lungs­druck bei den Kli­ni­ken zur Anpas­sung von Struk­tu­ren und Geschäftsprozessen.

Wesent­li­che The­men sind dabei:

  • ein zuneh­men­der Wech­sel von sta­tio­nä­ren zu ambu­lan­ten Behand­lun­gen – seit 2017 sind die Case Mix Punk­te in vie­len Häu­sern rückläufig
  • not­wen­di­ge Inves­ti­tio­nen in die medi­zi­ni­sche Infra­struk­tur sowie in die Aus­stat­tung von Einrichtungen
  • Reno­vie­rung oder Neu­bau von Immobilien
  • Rekru­tie­rung von Per­so­nal in allen Berufszweigen
  • zuneh­men­de Digi­ta­li­sie­rung von Krankenhäusern

Gera­de kom­mu­na­le und kirch­li­che Kran­ken­häu­ser haben dabei oft­mals das Pro­blem feh­len­der oder knap­per finan­zi­el­ler Res­sour­cen. Not­wen­di­ge Ände­run­gen in Auf­­­bau- und Ablauf­or­ga­ni­sa­ti­on sowie Inves­ti­tio­nen kön­nen durch die sei­tens der Län­der zur Ver­fü­gung gestell­ten Pau­scha­len (z. B. Inves­­ti­­ti­ons-/ Bau­pau­scha­len) z. T. nur unge­nü­gend finan­ziert werden.

Auf­grund gerin­ger steu­er­li­cher Ein­nah­men der Kom­mu­nen im Zuge der Coro­na­kri­se kom­bi­niert mit anste­hen­den Mehr-Aus­­­zah­­lun­­gen für sozia­le Leis­tun­gen sehen sich Städ­te und Krei­se immer weni­ger in der Lage, „ihre“ Kran­ken­häu­ser unmit­tel­bar finan­zi­ell zu unter­stüt­zen. Ver­gleich­bar ist es bei den kirch­li­chen Ein­rich­tun­gen, die auf­grund sin­ken­der Kir­chen­steu­ern ihre finan­zi­el­len Spiel­räu­me mehr und mehr ein­engen müssen.

Ver­bun­den mit nega­ti­ven Ergeb­nis­sen von Kran­ken­häu­sern kann dies zu finan­zi­el­len Schief­la­gen bis hin zu Insol­ven­zen füh­ren. Allein im Jahr 2020 muss­ten 18 Kran­ken­häu­ser einen Antrag auf Eröff­nung eines Insol­venz­ver­fah­rens stel­len, was gegen­über dem Vor­jahr eine Stei­ge­rung von 80 Pro­zent dar­stellt. Die Zah­len für 2021 dürf­ten noch dra­ma­ti­scher aussehen.

Ver­bes­se­run­gen in der finan­zi­el­len Aus­stat­tung von Gesund­heits­ein­rich­tun­gen las­sen sich zunächst durch Kos­ten­ein­spa­run­gen rea­li­sie­ren, die auch das Ergeb­nis verbessern.

Ange­sichts des nach­voll­zieh­ba­ren hohen Anteils von Per­so­nal­kos­ten an den Gesamt­auf­wen­dun­gen eines Kran­ken­hau­ses, stei­gen­den Lohn­kos­ten sowie gefor­der­ten Min­dest­zah­len an Ärz­ten und Pfle­ge­kräf­ten in bestimm­ten Fach­be­rei­chen sind Kos­ten­sen­kungs­po­ten­zia­le an die­ser Stel­le eher begrenzt. Daher sind vor allem Redu­zie­run­gen bei den Sach­kos­ten (medi­zi­ni­scher Sach­be­darf, Ver­wal­tungs­kos­ten, sons­ti­ge Auf­wen­dun­gen) zu generieren.

In der Regel rei­chen gera­de bei defi­zi­tä­ren Häu­sern, denen die Insol­venz droht, sol­che Maß­nah­men allein nicht aus. Erfor­der­lich ist auch, vor­han­de­ne Struk­tu­ren und Geschäfts­pro­zes­se auf den Prüf­stand zu stel­len und Restruk­tu­rie­rungs­maß­nah­men durchzuführen.

In Bezug auf die Liqui­di­täts­fra­ge besteht zudem die Mög­lich­keit, Kapi­tal von außen zu beschaf­fen. Gesell­schaf­ter oder Finanz­in­sti­tu­te (wie Ban­ken oder Spar­kas­sen) kom­men schnell an die Gren­ze ihrer Möglichkeiten.

Exter­ne finan­zie­ren­de Geld­ge­ber, die Inter­es­se haben Kapi­tal zur Ver­fü­gung zu stel­len, ver­lan­gen aller­dings Pro­­gno­­se- und Pla­nungs­rech­nun­gen. Auf Basis eines umfang­rei­chen Busi­ness Plans müs­sen sol­che exter­nen Kapi­tal­ge­ber nach­voll­zie­hen kön­nen, dass Kran­ken­häu­ser auf­grund des zukunfts­be­zo­ge­nen Geschäfts­mo­dells in der Lage sind, neben ihren Zins- und Til­gungs­ver­pflich­tun­gen auch aus­kömm­li­che Ergeb­nis­se zu erzielen.

Wei­te­re Finan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten bestehen dar­in, in Anleh­nung an Model­le aus der Indus­trie, in Form des „Sale and Lea­se Back“- Ver­fah­rens in Abstim­mung mit dem jewei­li­gen Gesell­schaf­ter moder­ne Betei­li­gungs­mo­del­le auf­zu­bau­en, ohne die grund­sätz­li­chen kom­mu­na­len Struk­tu­ren zu durchbrechen.

Durch die Aus­la­ge­rung von Anla­ge­ver­mö­gen auf ande­re kom­mu­na­le Ein­rich­tun­gen wird Liqui­di­tät geschaf­fen, die in vol­lem Umfang für die Moder­ni­sie­rung und den Aus­bau von Kli­ni­ken ver­wen­det wer­den kann.

Gegen­über Ban­ken besteht dann die Sicher­heit, dass kom­mu­na­le Ver­bün­de erhal­ten bleiben.

Auch wenn der Begriff „Insol­venz“ ein Unwort ist, kann eine gut gesteu­er­te Insol­venz mit den rich­ti­gen Part­nern ein geeig­ne­tes Modell sein, um Kran­ken­häu­ser lang­fris­tig modern und zukunfts­ori­en­tiert aus­zu­rich­ten. Mit dem ESUG, dem Gesetz zur erleich­ter­ten Sanie­rung von Unter­neh­men, das auch auf Kran­ken­häu­ser anwend­bar ist, bie­ten sich bis­lang nicht vor­han­de­ne Mög­lich­kei­ten zur Bilanz­sa­nie­rung, ins­be­son­de­re aber auch zur Liqui­di­täts­ge­ne­rie­rung ohne neue Bank­kre­di­te. Wesent­li­cher Vor­teil des ESUG ist es, dass die bis­he­ri­ge Geschäfts­lei­tung im Amt bleibt und das Ver­fah­ren ohne Insol­venz­ver­wal­ter durch­ge­führt wird. Auch im kom­mu­na­len oder kirch­li­chen Umfeld soll­te geprüft wer­den, ob ein sol­cher Weg zur Ret­tung der loka­len Kran­ken­haus­ver­sor­gung mög­lich ist.

Mit den Rechts­an­wäl­ten von Buch­a­lik Bröm­me­kamp, der Unter­neh­mens­be­ra­tung ple­no­via sowie Por­ten & Peters hat ein sehr erfah­re­nes Exper­ten­team zusam­men­ge­fun­den, wel­ches auf­grund der jeweils lang­jäh­ri­gen Kennt­nis­se und Erfah­run­gen der Bera­ter in finanz- sowie betriebs­wirt­schaft­li­chen, regu­la­to­ri­schen, medi­zin­recht­li­chen, ord­nungs­po­li­ti­schen sowie insol­venz­recht­li­chen The­men die erfor­der­li­che Exper­ti­se auf­weist, Kran­ken­häu­ser in die­sen kom­ple­xen Fra­ge­stel­lun­gen und dies auch in der gefor­der­ten Lang­fris­tig­keit zu begleiten.

Bezüg­lich der Rea­li­sie­rung exter­ner Kapi­tal­quel­len bestehen inten­si­ve Koope­ra­tio­nen, die unter­schied­li­che Finan­zie­rungs­mo­del­le, ange­passt an die indi­vi­du­el­le Unter­neh­mens­si­tua­ti­on anbieten.

Ins­ge­samt ver­fügt die­se Grup­pe über ein in Deutsch­land ein­ma­lig gebün­del­tes Wis­sen, um Kran­ken­haus­pro­jek­te im Sin­ne der Gesell­schaf­ter und des Manage­ments pro­fes­sio­nell, erfolg­reich und nach­hal­tig zu gestalten.

Gast­bei­trag von Dr. Gün­ter Peters, Por­ten & Peters 

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Pres­se­mit­tei­lun­gen

  • Die Lehmen­siek Tief­bau GmbH und die Lehmen­siek Tele-Tech­nik GmbH stre­ben mit­hil­fe eines vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens eine Sanie­rung an. Unter­schied­li­che Wirt­schafts­fak­to­ren führ­ten zu einer finan­zi­el­len Schief­la­ge des Unter­neh­mens. In einem ers­ten Schritt wird ein Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­tet und den Gläu­bi­gern zur Abstim­mung vorgelegt.

  • 25 Jah­re Sanie­rungs­be­ra­tung aus einer Hand! Gemein­sam mit unse­rer Schwes­ter­ge­sell­schaft ple­no­via fei­ern wir im Jah­re 2023 das Erfolgs­kon­zept der inte­grier­ten Bera­tung: Betriebs­wirt­schaft­li­che Kom­pe­tenz mit spe­zia­li­sier­ter Rechts­be­ra­tung und Rechts­ge­stal­tung auf allen Gebie­ten des Restrukturierungsrechts.

  • Die NEUERO-Farm- und För­der­tech­nik GmbH hat sich mit­hil­fe eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens erfolg­reich saniert. Das Fami­li­en­un­ter­neh­men, das rund 50 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, hat­te am 23.02.2022 beim Amts­ge­richt Osna­brück ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren bean­tragt. Der Restruk­tu­rie­rungs­plan wur­de von den Gläu­bi­gern ein­stim­mig ange­nom­men und das Ver­fah­ren am 31.12.2022 aufgehoben.

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