Achtung! Coronabedingte Steuerstundungen sind zum 30. September 2021 ausgelaufen

Rechtsanwalt Dr. Jasper Stahlschmidt im Interview mit dem Gastgewerbe Magazin

Die Corona-Pandemie traf viele Unternehmen in besonderem Maße. Zur Abmilderung ermöglichte die Finanzverwaltung eine zinslose Stundung für fällige oder bis zum 30. Juni 2021 fällig werdende Steuern (u. a. Umsatz- und Einkommenssteuer) auf Antrag in einem vereinfachten Verfahren. Hierzu musste man im Stundungsantrag nachweisen, dass das Unternehmen infolge des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Diese Regelung ist zum 30. September 2021 ausgelaufen. Rechtsanwalt Dr. Jasper Stahlschmidt erläutert im Interview mit dem Gastgewerbe Magazin die Konsequenzen.

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