Insolvenzantrag: Voraussetzungen und Pflichten

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Was muss man beachten, wenn ein Unternehmen in eine wirtschaftliche Krise geraten ist und die Situation bedrohlich wird? Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Philipp Wolters beantwortet drei wichtige Fragen zum Thema Insolvenzantrag.

Welche Voraussetzungen bestehen für einen Insolvenzantrag? Wann besteht eine Antragspflicht und wer ist überhaupt in der Lage, einen solchen Antrag stellen zu können?

Oftmals ist nicht klar, unter welchen Voraussetzungen ein Insolvenzantrag gestellt werden kann oder muss.

Erstmal muss für einen Insolvenzantrag ein Insolvenzgrund bestehen. Das deutsche Insolvenzrecht sieht drei Insolvenzgründe vor: Die (drohende) Zahlungsunfähigkeit, die Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung.

Bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit ist der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage, die gegen ihn fälligen Forderungen vertragsgemäß zu erfüllen.

Bei der Zahlungsunfähigkeit ist der Schuldner definitiv nicht in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachzukommen. Wird in dieser Situation der Insolvenzantrag nicht rechtzeitig gestellt, könnte der Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden. Weitere Einzelheiten zur Zahlungsunfähigkeit finden Sie hier.

Der dritte Insolvenzgrund ist die Überschuldung. Dieser liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die Schulden nicht mehr deckt. Weitere Einzelheiten zu dem Insolvenzgrund der Überschuldung finden Sie hier.

Welche Gründe müssen vorliegen für eine generelle Insolvenzantragspflicht für juristische Personen und wer kann überhaupt einen Insolvenzantrag stellen?

Philipp Wolters, Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht beantwortet Ihnen diese Fragen gerne!

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  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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