Insol­venz­an­trag: Vor­aus­set­zun­gen und Pflichten

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Was muss man beach­ten, wenn ein Unter­neh­men in eine wirt­schaft­li­che Kri­se gera­ten ist und die Situa­ti­on bedroh­lich wird? Rechts­an­walt und Fach­an­walt für Insol­­venz- und Sanie­rungs­recht Phil­ipp Wol­ters beant­wor­tet drei wich­ti­ge Fra­gen zum The­ma Insolvenzantrag. 

Wel­che Vor­aus­set­zun­gen bestehen für einen Insol­venz­an­trag? Wann besteht eine Antrags­pflicht und wer ist über­haupt in der Lage, einen sol­chen Antrag stel­len zu können?

Oft­mals ist nicht klar, unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen ein Insol­venz­an­trag gestellt wer­den kann oder muss. 

Erst­mal muss für einen Insol­venz­an­trag ein Insol­venz­grund bestehen. Das deut­sche Insol­venz­recht sieht drei Insol­venz­grün­de vor: Die (dro­hen­de) Zah­lungs­un­fä­hig­keit, die Zah­lungs­un­fä­hig­keit und die Überschuldung. 

Bei einer dro­hen­den Zah­lungs­un­fä­hig­keit ist der Schuld­ner vor­aus­sicht­lich nicht in der Lage, die gegen ihn fäl­li­gen For­de­run­gen ver­trags­ge­mäß zu erfüllen. 

Bei der Zah­lungs­un­fä­hig­keit ist der Schuld­ner defi­ni­tiv nicht in der Lage, sei­nen Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen recht­zei­tig nach­zu­kom­men. Wird in die­ser Situa­ti­on der Insol­venz­an­trag nicht recht­zei­tig gestellt, könn­te der Geschäfts­füh­rer per­sön­lich haft­bar gemacht wer­den. Wei­te­re Ein­zel­hei­ten zur Zah­lungs­un­fä­hig­keit fin­den Sie hier.

Der drit­te Insol­venz­grund ist die Über­schul­dung. Die­ser liegt vor, wenn das Ver­mö­gen des Schuld­ners die Schul­den nicht mehr deckt. Wei­te­re Ein­zel­hei­ten zu dem Insol­venz­grund der Über­schul­dung fin­den Sie hier.

Wel­che Grün­de müs­sen vor­lie­gen für eine gene­rel­le Insol­venz­an­trags­pflicht für juris­ti­sche Per­so­nen und wer kann über­haupt einen Insol­venz­an­trag stellen? 

Phil­ipp Wol­ters, Part­ner, Rechts­an­walt, Fach­an­walt für Insol­­venz- und Sanie­rungs­recht beant­wor­tet Ihnen die­se Fra­gen gerne!

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Pres­se­mit­tei­lun­gen

  • Die Lehmen­siek Tief­bau GmbH und die Lehmen­siek Tele-Tech­nik GmbH stre­ben mit­hil­fe eines vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens eine Sanie­rung an. Unter­schied­li­che Wirt­schafts­fak­to­ren führ­ten zu einer finan­zi­el­len Schief­la­ge des Unter­neh­mens. In einem ers­ten Schritt wird ein Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­tet und den Gläu­bi­gern zur Abstim­mung vorgelegt.

  • 25 Jah­re Sanie­rungs­be­ra­tung aus einer Hand! Gemein­sam mit unse­rer Schwes­ter­ge­sell­schaft ple­no­via fei­ern wir im Jah­re 2023 das Erfolgs­kon­zept der inte­grier­ten Bera­tung: Betriebs­wirt­schaft­li­che Kom­pe­tenz mit spe­zia­li­sier­ter Rechts­be­ra­tung und Rechts­ge­stal­tung auf allen Gebie­ten des Restrukturierungsrechts.

  • Die NEUERO-Farm- und För­der­tech­nik GmbH hat sich mit­hil­fe eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens erfolg­reich saniert. Das Fami­li­en­un­ter­neh­men, das rund 50 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, hat­te am 23.02.2022 beim Amts­ge­richt Osna­brück ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren bean­tragt. Der Restruk­tu­rie­rungs­plan wur­de von den Gläu­bi­gern ein­stim­mig ange­nom­men und das Ver­fah­ren am 31.12.2022 aufgehoben.

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