Sascha Borowski in „Der SanierungsBerater“: Zur Musterfeststellungsklage im Insolvenzverfahren

Der SanierungsBerater 03/2023 Titel

In der aktuellen Ausgabe von „Der SanierungsBerater“ erläutert Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sascha Borowski in einer Anmerkung  zum BGH Urteil vom 27.07.2023 – IX ZR 267/20 die Zulässigkeit der Musterfeststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter.

Der Bundesgerichtshof hat in seiner aktuellen Entscheidung klargestellt, dass die Musterfeststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter grundsätzlich zulässig ist, solange die Schuldnerin Unternehmerin war. Nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob der Insolvenzverwalter selbst als Unternehmer anzusehen ist, da seine Prozessführungsbefugnis nach der Insolvenzordnung automatisch gegeben ist. Die Klage kann auch dann zulässig sein, wenn der Insolvenzverwalter das Unternehmen nicht fortführt.

Offen ist jedoch, ob die Musterfeststellungsklage zur Feststellung von Insolvenzforderungen zur Insolvenztabelle geeignet ist, da es sich im vorliegenden Fall um einen unselbständigen Rechnungsposten (Neukundenbonus) handelt. Dies wird in der Literatur unterschiedlich beurteilt.

Die Musterfeststellungsklage wird von vielen Experten als ungeeignet zur Klärung von Streitigkeiten über Insolvenzforderungen angesehen, da sie nicht die Möglichkeit bietet, Widersprüche anderer Gläubiger effektiv zu beseitigen. Dies könnte zu einer erheblichen Schädigung der Insolvenzmasse führen, da die obsiegenden Gläubiger einen Erstattungsanspruch gegen die Masse haben könnten.

Der Gesetzgeber hat keine klare Regelung zur Anwendbarkeit der Musterfeststellungsklage auf Insolvenzforderungen und ähnliche Fragen getroffen, dies führt zu  Unsicherheiten. Eine abschließende Entscheidung des BGH wird als notwendig erachtet, um Rechtssicherheit zu schaffen.

Über den Autor

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sascha Borowski

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