BBR Newsletter I April 2023: Harmonisierung des Insolvenzrechts, M&A-Prozess in der Eigenverwaltung, Stimmrechte im Insolvenzplan bei Masseunzulänglichkeit, Medizincontrolling
BBR Newsletter I April 2023 – bringt Ihnen wieder einige frische und interessante Themen:
- Neues aus Brüssel! Der nächste Richtlinienvorschlag der EU- Kommission zur Harmonisierung des Insolvenzrechts. Mit dem StaRUG wurden die EU-Richtlinien zur Restrukturierung umgesetzt. Nun plant die EU-Kommission erneut eine Änderung des deutschen Insolvenzrechts. Der Beitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Jasper Stahlschmidt diskutiert, ob dies einen ähnlichen Umbruch wie die Einführung der Eigenverwaltung durch das ESUG im Jahr 2012 mit sich bringen wird.
- Die Pflicht zur Durchführung eines M&A-Prozesses in der Eigenverwaltung im Lichte des § 220 Abs. 2 InsO n. F. Im Rahmen eines Eigenverwaltungsverfahrens besteht zum Teil Uneinigkeit darüber, wie eine bestmögliche Befriedigung der Gläubiger erreicht werden kann. In diesem Zusammenhang wird insbesondere immer wieder die Pflicht zur Durchführung eines sog. M&A-Prozesses parallel zum Insolvenzplanverfahren thematisiert. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Philipp Wolters beleuchtet dieses Thema.
- Stimmrechte im Insolvenzplan bei Masseunzulänglichkeit. Auch im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung kann es zur sogenannten „Masseunzulänglichkeit“ kommen, wenn die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um alle fälligen Masseverbindlichkeiten zu erfüllen. Stellt das Gericht fest, dass die Masse nicht einmal ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, wird das Verfahren eingestellt. Können nur die sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht erfüllt werden, wird das Verfahren zwar fortgesetzt, aber nur die Massegläubiger werden befriedigt, so dass die Insolvenzgläubiger leer ausgehen können. Bei einem Insolvenzplan stellt sich die Frage, ob die Insolvenzgläubiger auch ein Stimmrecht erhalten. Diese Frage beantwortet Ass. Jur. Volker Schreck.
- Kernprozesse im Krankenhausbetrieb: Unterstützung der Leistungsdokumentation durch das Medizincontrolling. Unabhängig von den aktuellen Reformbestrebungen der Bundesregierung stehen Krankenhäuser aufgrund der Finanzierungsstruktur im Krankenhausbereich bereits heute vor erheblichen Herausforderungen. Project Manager Finance Jan Küppers, plenovia, zeigt in seinem Gastbeitrag die Vorteile eines funktionierenden Medizincontrollings auf.
Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Lesen!
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