BBR Newsletter I Dezember 2023: Verwertung von Videoaufnahmen, grob fahrlässige Unkenntnis des Insolvenzverwalters, Personalentwicklung nach Corona, Turnaround gemeinnütziger Unternehmen und mehr
Die aktuellen Themen im BBR Newsletter I Dezember 2023
Die BBR Newsletter I Dezember 2023: Unser Dezember-Newsletter gibt mir Gelegenheit, mich zum Jahresende einmal zu bedanken: Danke, dass Sie treue Leserinnen und Leser unseres Newsletters sind. Und bitte: Bleiben Sie auch im kommenden Jahr dabei – wir freuen uns sehr darüber!
Wir wünschen Ihnen schon jetzt frohe und erholsame Festtage sowie Optimismus, Gesundheit und Energie für einen erfolgreichen Start ins neue Jahr!
Und hier die Themen:
- Kündigungsschutzprozess: Grundsätzlich kein Verwertungsverbot von Aufnahmen vorsätzlicher Straftaten bei offener Videoüberwachung. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Bödiger beleuchtet die Frage, ob der Arbeitgeber Videoaufnahmen, die aus einer offenen Videoüberwachung erstellt wurden, bei vorsätzlichen Straftaten des Arbeitnehmers verwerten darf oder ob der Datenschutz dies verbietet.
- Insolvenzanfechtung – Zur grob fahrlässigen Unkenntnis des Insolvenzverwalters. Handelt der Insolvenzverwalter grob fahrlässig, wenn er sich dabei Zeit lässt, die Kontounterlagen des Schuldners daraufhin zu überprüfen, ob ihm diese vollständig vorliegen und ob sie Anhaltspunkte für eine Anfechtung verdächtiger Zahlungen enthalten? Rechtsanwalt Mike Zerbst erläutert die Rechtslage.
- Personalentwicklung im Post-Corona-Zeitalter – wie die Pandemie unsere Arbeitswelt verändert hat. Senior Consultant Nina Bartel, plenovia, beschreibt in ihrem Gastbeitrag anhand der Gallup-Studie 2023, wie sich die COVID-19-Pandemie auf die Motivation und das Engagement der Mitarbeitenden ausgewirkt hat und welche Herausforderungen sich insbesondere für Führungskräfte daraus ergeben.
- Turnaround von gemeinnützigen Einrichtungen. Investitionen im privaten wie im gewerblichen Bereich stellen ohne eine solide Finanzierung und Planung ein Risiko für den Geldgeber dar. Dies gilt auch für soziale Einrichtungen mit gemeinnützigem Auftrag, wie Project Manager Finance Clemens Koch, plenovia, in seinem Gastbeitrag aufzeigt.
Wir freuen uns mit Ihnen auf 2024!
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.
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