BBR Newsletter I Juli 2022: Insolvenzeröffnungsgründe, Restrukturierungsverfahren, Anfechtungsrisiken und mehr
BBR Newsletter I Juli 2022: Auch im Juli bekommen Sie Ihre monatlichen Dosis Rechtswissen! Im BBR-Newsletter erfahren Sie mehr über aktuelle Topics unserer Wirtschaftskanzlei:
- Abgrenzungsfragen bei den Insolvenzeröffnungsgründen. Das deutsche Insolvenzrecht kennt drei Insolvenzeröffnungsgründe: die Zahlungsunfähigkeit, die Überschuldung und die drohende Zahlungsunfähigkeit. Unter welchen Voraussetzungen diese bestehen und welche Folgen durch sie ausgelöst werden, beleuchtet Rechtsanwalt Dr. Utz Brömmekamp. Denn insbesondere durch das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) stellen sich neue und herausfordernde Abgrenzungsfragen.
- Das neue Sanierungsrecht lebt! Neue Erkenntnisse aus der Begleitung zweier Restrukturierungsverfahren. Rechtsanwalt Dr. Jasper Stahlschmidt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, berichtet über die ersten erfolgreichen Restrukturierungspläne, die vor dem AG Köln anhängig waren und die mit überwältigender Zustimmung der betroffenen Restrukturierungsgläubiger zum Restrukturierungsplan abgeschlossen werden konnten.
- Die Anfechtungsrisiken der Gesellschafter. Gesellschafter sind in der Insolvenz der Gesellschaft besonderen Anfechtungsrisiken ausgesetzt. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 24.02.2022 (IX ZR 250/20) die Voraussetzungen einer Anfechtung gegenüber den Gesellschaftern der Insolvenzschuldnerin konkretisiert. Rechtsanwalt Daniel Eckart erläutert das Urteil und gibt wertvolle Handlungsempfehlungen.
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