BBR Newsletter I Juni 2022: Eineinhalb Jahre StaRUG: Fazit & Ausblick, Geschäftsleiterhaftung nach § 826 BGB, Anfechtungsrisiken einer Sanierungsberatung und mehr
BBR Newsletter I Juni 2022: Neuer Monat, neuer BBR-Newsletter! Versorgen Sie sich mit der monatlichen Dosis Rechtswissen und lesen Sie mehr über aktuelle Topics unserer Wirtschaftskanzlei:
- Eineinhalb Jahre StaRUG: Was kann das neue Gesetz und was nicht? Das 2021 in Kraft getretene StaRUG bietet Unternehmen ein diskretes, flexibles und vergleichsweise kostengünstiges Sanierungsinstrument, mit dem sich das Stigma einer Insolvenz vermeiden lässt. Zur Fortentwicklung des StaRUG trägt auch die Rechtsprechung bei. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Alfred Kraus zieht ein Fazit und gibt einen Ausblick unter Berücksichtigung von zwei neuen Entscheidungen aus 2022.
- Insolvente Unternehmen: Die direkte Inanspruchnahme von Geschäftsleitern durch Gläubiger nach § 826 BGB. Eine zivilrechtliche Inanspruchnahme des Geschäftsleiters kann für Gläubiger von finanziellem Vorteil sein. Hier bietet § 826 BGB gute Voraussetzungen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Olaf Hiebert beleuchtet die Möglichkeiten der Rechtsverfolgung.
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Sanierungsberatung: Risiken der Anfechtung bei noch nicht entschiedener Rechtsfrage und Näheverhältnis zum Auftraggeber. Darf ein Schuldner auf fachlich versierte Berater vertrauen? Sind spätere Änderungen der Rechtslage zu beachten? Gilt ein Sanierungsberater als „nahestehende Person“, so dass Zahlungen an diesen anfechtbar sind? Rechtsanwalt Karsten Dumrath beantwortet relevante Fragen zu diesem Themenkreis im Kontext einer aktuellen BGH-Entscheidung.
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