BBR Newsletter I März 2023: Haftungsfalle Überschuldung, Überwachungspflichten und Haftungsrisiken nach StaRUG, Insolvenzrechtliche Rangfolge
BBR Newsletter I März 2023 – das sind die Themen:
- Haftungsfalle Überschuldung. Unter Berücksichtigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des Angriffskrieges in der Ukraine gibt es seit dem 01.01.2021 und dem 09.11.2022 Korrekturen bei den Insolvenzantragsgründen. Bisher wurde der Insolvenzeröffnungsgrund der Überschuldung unter Haftungsgesichtspunkten für die Geschäftsleitung eher vernachlässigt. Dies hat sich mit der gesetzlichen Neuregelung gravierend verändert, was Rechtsanwalt Robert Buchalik in seinem Beitrag näher erläutert.
- Unternehmensführung in Krisen(nähe) – Neue alte Überwachungspflichten und Haftungsrisiken nach dem StaRUG. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Dr. Alexander Verhoeven zeigt auf, dass seit der Einführung eines vorinsolvenzlichen Restrukturierungsrahmens durch das StaRUG frühzeitiges Handeln in der Krise wichtiger denn je ist und welche Instrumente zur Krisenbewältigung zur Verfügung stehen.
- Keine Änderung der insolvenzrechtlichen Rangfolge durch Eintritt der Neumasseunzulänglichkeit. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass im Hinblick auf die Neumasseverbindlichkeiten erneut Masseunzulänglichkeit eintritt. Das Bundesarbeitsgericht hat nun seine bisherige Rechtsprechung zu den Rechtsfolgen der Anzeige der Neumasseunzulänglichkeit bestätigt. Rechtsanwalt Mike Zerbst beleuchtet die Entscheidung.
- Zudem möchte ich Sie auf eine neue Publikation aufmerksam machen: Unter dem Titel „Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung − Unternehmenssanierung unter Insolvenzschutz“ stellen Rechtsanwalt Robert Buchalik und Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Dr. Jasper Stahlschmidt in kurzer Form die Voraussetzungen der Sanierungsmöglichkeiten unter Insolvenzschutz im Rahmen einer Eigenverwaltung dar, zeigen deren Auswirkung auf Ergebnis, Liquidität und Bilanz auf und geben zahlreiche Praxistipps. Bei Interesse an einer Buchbestellung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre.
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.
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