Rechtsanwalt Dr. Jasper Stahlschmidt im Fachmagazin KU Gesundheitsmanagement zum Thema „Insolvenz als Chance“

Dr. Jasper Stahlschmidt

In der Juli-Ausgabe des auflagenstarken Magazins KU Gesundheitsmanagement berichtet Dr. Jasper Stahlschmidt über die steigende Insolvenzgefahr für Krankenhäuser.

Nach dem aktuellen Krankenhausbarometer des DKI beurteilen nur sechs Prozent der Krankenhäuser ihre finanzielle Situation als gut. Mehr als die Hälfte der Krankenhäuser erwartet eine weitere Verschlechterung in 2023. Besonders betroffen sind kommunale und freigemeinnützige Krankenhäuser. Fast 85 Prozent der Krankenhäuser gehen von einem steigenden Insolvenzrisiko aus, da sie ihre Investitionsfähigkeit kritisch einschätzen.

Hauptgründe für einen Insolvenzantrag sind Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Eine Klinik gilt als zahlungsunfähig, wenn sie eine Deckungslücke von zehn Prozent ihrer fälligen Verbindlichkeiten nicht innerhalb von maximal drei Wochen schließen kann. Überschuldung liegt vor, wenn die Schulden einer Klinik das Vermögen nicht mehr decken und die Fortführung des Unternehmens innerhalb der nächsten zwölf Monate (bis Dezember 2023 innerhalb von vier Monaten) nicht überwiegend wahrscheinlich ist.

Nach Eintritt der Insolvenzantragspflicht hat die Geschäftsführung maximal drei bzw. sechs Wochen Zeit, einen Insolvenzantrag zu stellen. Ist kein Krisenfrüherkennungssystem vorhanden und wird der Geschäftsbetrieb trotz Insolvenzantragspflicht fortgeführt, tragen die Mitglieder der Geschäftsführung erhebliche persönliche Haftungsrisiken für alle Auszahlungen nach Eintritt der Insolvenzantragspflicht.

In der Krise stellt die Fortführung des Geschäftsbetriebes eine große Herausforderung für die Geschäftsführung dar. Es empfiehlt sich, externe betriebswirtschaftliche Berater und Insolvenzexperten hinzuzuziehen, die das Vorgehen prüfen und begleiten. Dr. Jasper Stahlschmidt rät den betroffenen Krankenhäusern mit den Beratern frühzeitig verschiedene Sanierungsoptionen zu diskutieren und Szenarien durchzuspielen.

Auch die Insolvenz bietet eine Chance zur Sanierung, insbesondere wenn ein externer Chief Restructuring Officer (CRO) hinzugezogen wird.

Die Sanierungsoptionen hängen vom Verlauf der Krise ab. Liegt lediglich eine drohende Zahlungsunfähigkeit vor, kann das StaRUG zur Anwendung kommen. Es ermöglicht die Restrukturierung von Verbindlichkeiten außerhalb der Insolvenz, erfordert aber die Zustimmung von mindestens 75 Prozent der betroffenen Gläubiger.

Zur Sanierung eines Unternehmens bieten sich die Insolvenz in Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren an. Bei der Insolvenz in Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt und wird von einem Sachwalter überwacht. Ein externer CRO kann das Management unterstützen. Es gibt Erleichterungen wie die Absicherung der Löhne und Gehälter durch Insolvenzgeld für bis zu drei Monate und die Möglichkeit, nachteilige Verträge zu kündigen. Die zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung bestehenden Verbindlichkeiten können im Rahmen eines Insolvenzplans restrukturiert werden.

Das Schutzschirmverfahren ist eine Sonderform der Insolvenz in Eigenverwaltung. Es setzt den Nachweis positiver Sanierungsaussichten voraus und bietet ähnliche Instrumente wie die Insolvenz in Eigenverwaltung. Im Schutzschirmverfahren kann das Unternehmen einen vorläufigen Sachwalter vorschlagen. Die Einleitung des Schutzschirmverfahrens ist jedoch nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit möglich. Wichtig ist daher, frühzeitig zu handeln.

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