Der neue Überschuldungsbegriff, ein Vorteil für potenzielle Insolvenzschuldner?
Der neue Überschuldungsbegriff - ein Vorteil für potenzielle Insolvenzschuldner? Ist ein Unternehmen überschuldet und weist es keine positive Fortführungsprognose auf, muss es seit der gesetzlichen Neuregelung des § 19 Abs. 2 InsO vom 01.01.2021 im Zusammenhang mit den Coronagesetzen innerhalb von sechs Wochen einen Insolvenzantrag stellen. Bislang betrug die Frist zur Insolvenzanmeldung drei Wochen. Die vermeintliche Erleichterung ist [...]