Neues BGH-Urteil zur Insolvenzanfechtung: Paukenschlag oder Sturm im Wasserglas?
Mit dem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 06.05.2021 (Az. IX ZR 72/20) hat der für das Insolvenzrecht zuständige IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs seine Rechtsprechung zur Insolvenzanfechtung an zwei entscheidenden Stellen geändert: Diese betreffen den sogenannten Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners und die diesbezügliche Kenntnis des Gläubigers. Endet damit ein für Gläubiger seit Jahrzehnten bestehendes Ärgernis und große Ungerechtigkeit oder ist das Urteil nur ein Sturm im Wasserglas?