Genussrechte der DEGAG Gruppe: Anleger erhalten kein Geld zurück
Genussrechte der DEGAG Gruppe: Anleger erhalten kein Geld zurück. Jetzt informieren, wie Anlegerinnen und Anleger ihre Rechte wahren können.
Genussrechte der DEGAG Gruppe: Anleger erhalten kein Geld zurück. Jetzt informieren, wie Anlegerinnen und Anleger ihre Rechte wahren können.
KI in Insolvenzverfahren, StaRUG: Entschuldung ohne Insolvenz, Phishing & Online-Betrug erkennen & vermeiden, BBR TOP-Wirtschaftskanzlei 2024/2025 und mehr
Abfindungsvergleich absichern, Gesellschaftervorbehalt bei StaRUG-Restrukturierungsanzeige, Einsichtsrecht in Insolvenzakte, ESG-Nachhaltigkeitsberichte und mehr
Chancen eines Güteverfahrens, Internationale Insolvenzanfechtung, Interview mit Insolvenzverwalterin Anja Pelz, Portfolio-Optimierung und mehr
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte wurde von der JUVE erneut als TOP-Wirtschaftskanzlei im Rechtsgebiet „Insolvenzverfahren“ ausgezeichnet: Das JUVE Handbuch 2024/2025 zeichnet u. a, Kanzleien und Anwältinnen und Anwälte aus, die überregional über eine hohe Expertise im jeweiligen Fachgebiet verfügen.
StaRUG-Krisenfrüherkennung, Insolvenzanfechtung, EU-Anerkennung von StaRUG-Restrukturierungen, Mitarbeiterbindung in der Insolvenz und mehr
Die Anleihegläubiger der The Grounds Real Estate Development AG sollten zum Schutz ihrer Rechte einen gemeinsamen Vertreter wählen.
Standort Erfurt, Neuverbindlichkeiten bei Betriebsfortführung, Internationales Wirtschaftsrecht, Liquiditätsengpässe überwinden, Ratgeber für die Bauwirtschaft und mehr
Die Anleihegläubiger der The Grounds Real Estate Development AG haben die Einberufung einer Anleihegläubigerversammlung beantragt. Was ist jetzt zu tun?
Auf der Hauptversammlung der "The Grounds Real Estate Development AG" soll eine Kapitalerhöhung beschlossen werden, die eine Kapitalherabsetzung und eine Änderung der Anleihebedingungen voraussetzt. Was bedeutet das für die Anleihegläubiger?