ADACADA: Gläubiger der „festverzinslichen Immobiliendarlehen“ könnten mit einem „blauen Auge“ davonkommen
Die ADCADA GmbH ist zwar insolvent, doch könnten Gläubiger der „festverzinslichen Immobiliendarlehen“ zumindest einen Teil ihres Geldes zurückbekommen. Die Darlehensgeber erhielten eine 110 prozentige Besicherung in Form einer Briefgrundschuld. Die Eintragungen erfolgten im 1. Rang der Abteilung des Grundbuchs. Welche Ansprüche stehen den Gläubigern der „festverzinslichen Immobiliendarlehen“ zu? Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können die Gläubiger der „festverzinslichen Immobiliendarlehen“ ihre Forderungen [...]