Bundesregierung unterstützt Schuldenschnitt nach StaRUG
Die Bundesregierung unterstützt den Schuldenschnitt nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG). Im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus können Gerichtskosten einschließlich der Kosten für die/den Restrukturierungsbeauftragte(n) / Sanierungsmoderator(in) in Höhe von EUR 20.000 pro Monat ersetzt werden.