BBR Newsletter I August 2021: Vorsorge
Der BBR Newsletter I August 2021 ist da: Es geht um Vorsorge, denn in Zeiten von Corona wurde jedem vor Augen geführt, dass sich die Lage eines Unternehmens durch ein nicht vorhersehbares Ereignis ändern kann.
Der BBR Newsletter I August 2021 ist da: Es geht um Vorsorge, denn in Zeiten von Corona wurde jedem vor Augen geführt, dass sich die Lage eines Unternehmens durch ein nicht vorhersehbares Ereignis ändern kann.
Einige UDI-Gesellschaften haben in den Jahren 2011 bis 2018 Nachrangdarlehen angeboten. Rechtsanwalt Sascha Borowski bewertet die Nachrangdarlehen und klärt auf, wie es zur Insolvenz mehrerer Emittentinnen kam.
Die Bundesregierung unterstützt den Schuldenschnitt nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG). Im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus können Gerichtskosten einschließlich der Kosten für die/den Restrukturierungsbeauftragte(n) / Sanierungsmoderator(in) in Höhe von EUR 20.000 pro Monat ersetzt werden.
Die MehrWert24 eG hat einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Dortmund gestellt. Die Anleger sind in Sorge rund um ihren Beitritt. Im Mittelpunkt steht immer die Frage, ob das Geld endgültig verloren ist.
Die Existenz von zahlreichen Privatpersonen, aber auch von Unternehmen wurde vom Hochwasser bedroht. Von jetzt auf gleich wurden viele, mitunter sämtliche Vermögenswerte zerstört. Nach dem ersten Schock stellen sich insbesondere zwei Fragen: Wie geht es weiter? Wer kommt für den entstandenen Schaden auf?
Im BBR Newsletter I Juli 2021 geht es um Hochaktuelles rund um das neue Sanierungsrecht: Rechtsanwalt Dr. Jasper Stahlschmidt und Rechtsanwalt Alfred Kraus berichten über die wahrscheinlich bundesweit erste Sanierungsmoderation, in der wir beraten und die Theorie in die Praxis umgesetzt haben und mehr.
Germania Fluggesellschaft: Der Insolvenzverwalter verklagt ehemalige Pilotinnen und Piloten, Ausbildungskosten für das sog. Type-Rating (Musterberechtigung) zurückzuzahlen. Die Rückzahlungsansprüche sind zweifelhaft und Betroffene sollten sich verteidigen.
Mit dem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 06.05.2021 (Az. IX ZR 72/20) hat der für das Insolvenzrecht zuständige IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs seine Rechtsprechung zur Insolvenzanfechtung an zwei entscheidenden Stellen geändert: Diese betreffen den sogenannten Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners und die diesbezügliche Kenntnis des Gläubigers. Endet damit ein für Gläubiger seit Jahrzehnten bestehendes Ärgernis und große Ungerechtigkeit oder ist das Urteil nur ein Sturm im Wasserglas?
Im BBR Newsletter I Juni 2021 geht es um Aktuelles rund ums Steuerrecht im Rahmen der Sanierung und Restrukturierung: Rechtsanwalt Dr. Jasper Stahlschmidt, Rechtsanwalt und Steuerberater Martin Rekers, plenovia GmbH Gastautor Andreas Schmieg und Rechtsanwalt Alfred Kraus geben hilfreiche Tipps.
Zum 01.01.2021 erfolgte der Anstoß zu einem neuen Sanierungsinstrument – das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz, kurz StaRUG. Das neue Verfahren wird attraktiv sein für Schuldner, die Handlungsbedarf erkannt haben, aber noch nicht insolvenzreif sind.