Insolvenzanfechtung: Wegen BGH-Entscheidung erhöhte Vorsicht bei Ratenzahlungen
Ratenzahlungsvereinbarungen bleiben für Gläubiger sehr gefährlich, wie ein aktueller Beschluss des BGH vom 24.09.2015 - IX ZR 308/14 zeigt. Die Entscheidung relativiert das Urteil des Gerichts vom 16.04.2015 und belegt wieder einmal: Eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls ist entscheidend. Im Rahmen dieser Würdigung ist eine Ratenzahlungsvereinbarung zu berücksichtigen. Und zwar im Zweifel zum Nachteil des Gläubigers! Eine Ratenzahlungsvereinbarung muss [...]