Insolvenzanfechtung: Neues BGH-Urteil zwingt Gläubiger zum schnellen Handeln – Dr. Olaf Hiebert warnt vor unredlichen Anforderungsschreiben
Zahlt der Kunde bei Fälligkeit nicht, muss der Gläubiger sofort handeln. Die schlichte Nichtbegleichung einer offenen Forderung über mehrere Monate führt im Regelfall dazu, dass der Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners kennt. Sämtliche (Teil-)Zahlungen ab diesem Zeitpunkt muss der Gläubiger an einen späteren Insolvenzverwalter des Schuldners erstatten. Dies gilt auch im Fall der Zwangsvollstreckung. Der für das Insolvenzrecht zuständige IX. [...]

