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7.07.2021

Neues BGH-Urteil zur Insolvenzanfechtung: Paukenschlag oder Sturm im Wasserglas?

7. Juli 2021|Autor Dr. Olaf Hiebert, Meldungen|

Mit dem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 06.05.2021 (Az. IX ZR 72/20) hat der für das Insolvenzrecht zuständige IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs seine Rechtsprechung zur Insolvenzanfechtung an zwei entscheidenden Stellen geändert: Diese betreffen den sogenannten Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners und die diesbezügliche Kenntnis des Gläubigers. Endet damit ein für Gläubiger seit Jahrzehnten bestehendes Ärgernis und große Ungerechtigkeit oder ist das Urteil nur ein Sturm im Wasserglas?

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  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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