Geschäftsführerhaftung in der Insolvenz: Geschäftsführer haften nicht für jede Zahlung auf ein debitorisches Konto
Grundsätzlich haften Geschäftsleiter nicht nur für sämtliche Zahlungen, die sie nach Insolvenzreife des Unternehmens leisten. Sie müssen auch Zahlungseingänge auf debitorischen Konten des Unternehmens ersetzen, wenn diese nur die Verbindlichkeiten gegenüber der kontoführenden Bank verringern. Die Fortsetzung des Geschäftsbetriebes und der Einzug etwa der Kundenforderungen auf das bisherige Geschäftskonto geraten so regelmäßig zur größten Haftungsfalle für Geschäftsführer im Fall nicht [...]