Kommt die bedingungslose Restschuldbefreiung nach drei Jahren? Daniela Frank über die geplante Neuregelung der Entschuldungsfrist
Die regelmäßige Dauer der Restschuldbefreiung für eine natürliche Person beträgt derzeit sechs Jahre (§ 287 Abs. 2 InsO). Werden mindestens 35 Prozent der Forderungen der Insolvenzgläubiger befriedigt und die Verfahrenskosten gezahlt, kann die Restschuldbefreiung bereits nach 3 Jahren (seit Beginn der Abtretungsfrist) auf Antrag erlangt werden (§ 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 InsO). Möglicherweise wird die Entschuldungsfrist bald auf maximal [...]

