LG Würzburg weitet Anfechtungsschutz durch Bargeschäft aus — maßgeblich ist Rechnungs- und nicht Lieferdatum
Maßgeblich für die Berechnung des 30 Tageszeitraums ist das Rechnungsdatum, nicht das Datum der Leistung Die Insolvenzanfechtung nach § 133 InsO ist nach dem mit Wirkung zum 05.04.2018 reformierten Insolvenzrecht ausgeschlossen, wenn Leistung und Gegenleistung als Bargeschäft erfolgen. Der Bundesgerichtshof (Urt. v. 04.05.2017 – IX ZR 285/16) wendet diese Neuerung auf Altfälle an und spricht hier von einer bargeschäftsähnlichen Lage. [...]